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Strafaufgabe für falschen Sek.-Lehrer

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Angefangen habe alles mit einem Stelleninserat in der Zeitung, wie der Angeklagte erklärte. Das Sekundarlehrerdiplom hatte er zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der Hand. Es sei aber üblich, dass man sich vor Studienabschluss schon um eine Anstellung bekümmere. Ein weit grösseres Hindernis stellte die nicht bestandene Vorprüfung dar.

Zuerst wollte er der Schulbehörde erklären, weshalb die Mathematiknote im Zeugnis fehlte, entschied sich aber dann «für den Weg des geringsten Widerstandes» und fügte die fehlende Note ein. Er erhielt daraufhin die Stelle, ohne das fehlende Sekundarlehrerdiplom vorweisen zu müssen. «Damals dachte ich, ich könne die Abschlussprüfungen neben der Arbeit nachholen. Doch ich bemerkte bald, dass sich dieses Vorhaben vom Aufwand her nicht realisieren liess.»

Lehrer für zwei Jahre

Zwei Jahre lang lief alles reibungslos ab. Im Hinblick auf eine definitive Wahl an die Schule wurde der Angeklagte vom Sekundarlehrerinspektor gebeten, seine vollständigen Unterlagen samt Diplom, einzureichen. Wieder stand er vor der Entscheidung: zugeben oder fälschen? Und wieder entschied er sich für die einfachere Variante und änderte den Namen auf dem Diplom eines Studienkollegen.

Er hatte jedoch nicht damit gerechnet, dass der Inspektor seine Unterlagen prüfen würde. Die Geschichte flog auf, und der Sekundarlehrer sah sich mit einer Anzeige konfrontiert.

«Ich habe mir selber
ein Ei gelegt»

Nachdem der Angeklagte in früheren Befragungen durch den Untersuchungsrichter die Tat geleugnet hatte, war er gestern bereit, die Schuld auf sich zu nehmen. Er gab alle Fälschungen zu und sah seine Fehler ein. «Ich habe mir selber ein Ei gelegt», gesteht er. Er habe aber unter solchem Druck gestanden, dass er sich nicht anders zu helfen wusste. Schliesslich fand er sich derart im Netz der Lügen gefangen, dass der psychische Druck immer stärker wuchs. Er wolle mit der gestrigen Verhandlung einen Schlussstrich ziehen und neu beginnen, führte er in seinem Plädoyer aus.

Happige Geldforderungen

Das Saanegericht entschied auf Strafe, da ihm eine Busse angesichts der Anklagepunkte zu mild erschien. Dem Angeklagten kam dabei zugute, dass er nicht vorbestraft war. Deshalb wurde ein bedingter Vollzug mit einer Probezeit von zwei Jahren genehmigt.

Der dreifache Familienvater wird auch so finanziell genug belastet sein, hat er doch Stipendien in der Höhe von 18000 Franken zurückzuerstatten.

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