Ein Juniorenfussballer, der seinen Gegenspieler bei einem Foul so hart traf, dass dieser sich den rechten Knöchel brach und noch heute, zweieinhalb Jahre später, Schmerzen hat, muss 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Freiburger Kantonsgericht hat ihn in zweiter Instanz der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen und somit das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Das Tackling gehöre zwar zum Fussball, so das Kantonsgericht, doch in diesem konkreten Fall seien Vorsichtsregeln missachtet worden.
ko
Bericht Seite 6