Ein 55-jähriger Mann aus dem Glanebezirk ist zu einer bedingten Geldstrafe von 1300 Franken (Probezeit zwei Jahre) und einer Busse von 300 Franken verurteilt worden. Er hat gegen das Tierschutzgesetz verstossen, wie es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft heisst. Der Mann hatte zwei Schweine vernachlässigt. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass eines eine Temperatur von 40,3 Grad hatte und das andere unter der Verhaltensstörung «Schwanzkannibalismus» litt. Dies wurde festgestellt, als der Mann die Schweine zum Schlachthof bringen wollte. Gemäss Tierarzt litten die Tiere grosse Qualen. im
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