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Streit um Festbänke eskalierte

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«Der Fall erinnert mich an Kinder im Sandkasten», meinte Staatsanwältin Liliane Hauser gestern vor dem Strafgericht des Seebezirks in Murten. Angeklagt war ein 54-jähriger Mann aus dem Seebezirk, weil er einen 50-Jährigen im Streit mit einer Zange verletzt haben soll. «Das eine Kind nimmt dem anderen etwas weg, das andere schlägt ihm mit der Schaufel auf den Kopf», so Hauser weiter.

Mit Bier verrechnet?

Zugetragen hatte sich der Fall Anfang 2015 in der Wirtschaft des Angeklagten. Das Opfer hatte dem Restaurant zehn Monate zuvor eine Garnitur Festbänke ausgeliefert. Doch die Entschädigung führte zu Streit. So meinte der Angeklagte, seine Schulden seien getilgt, weil das Opfer in seiner Wirtschaft mehrfach Bier konsumiert habe, ohne zu bezahlen. Ende Januar 2015 tauchte das Opfer mit zwei Kollegen in der Wirtschaft auf und begann, die Tische aus dem voll besetzten Lokal auszuräumen. Es kam zu einem Gerangel, während dem das Opfer den Angeklagten mehrfach zur Seite schubste, als sich dieser in den Weg stellte. Schliesslich ergriff der Angeklagte eine Zange, die hinter ihm lag, holte aus und verpasste dem 50-Jährigen einen kräftigen Schlag auf den Kopf. Dieser erlitt dabei Kopfverletzungen.

Vorsatz oder Notwehr?

Für Staatsanwältin Liliane Hauser war klar: «Der Angeklagte hat in Kauf genommen, das Opfer so schwer zu verletzen, dass es bleibende Schäden davontragen könnte.» Weil das Opfer nur leichte Verletzungen erlitten habe, handle es sich nur um eine versuchte schwere Körperverletzung. Der Angeklagte sei zudem wegen mehrerer ähnlicher Delikte vorbestraft.

Verteidiger Joachim Lerf attackierte Hauser massiv. «Man muss schon hirnverbrannte juristische Ausbildungen genossen haben, um diese Tat als schwere Körperverletzung zu taxieren.» Sein Mandant habe in einer prekären Situation gehandelt. Das Opfer sei ein überaus robuster Mann. «Ich möchte ihm nicht in der Nacht begegnen.» Das Opfer habe Gewalt angewendet, indem er den Angeklagten mehrfach geboxt habe. Sein Mandant habe deshalb die Grenzen der Notwehr in entschuldbarer Aufregung überschritten, was laut Gesetz straflos sei. Er forderte deshalb einen Freispruch.

Eine letzte Chance

Das Gericht billigte dem Angeklagten zwar zu, dass ihn die Selbstjustiz des Opfers in Bedrängnis gebracht habe. Es sei aber unverhältnismässig, eine schwere Verletzung in Kauf zu nehmen, um damit Vermögenswerte zu schützen.

Mit einer bedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten und einer Probezeit von vier Jahren erhält der 54-Jährige eine Chance zur Bewährung. Gerichtspräsident Markus Ducret riet ihm aber: «Suchen Sie sich Hilfe. So lernen Sie, Wut und Frustration anders zu kanalisieren, als einfach dreinzuschlagen.» Auch das Opfer kommt nicht ungeschoren davon: Die Staatsanwaltschaft hatte ihn bereits vorgängig mittels Strafbefehl wegen Tätlichkeiten und Diebstahl verurteilt.

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