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Strengeres Vorgehen gegen arbeitslose EU-Bürger

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Bern Nach dem Nationalrat hat sich am Donnerstag auch der Ständerat dafür ausgesprochen, diese im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Möglichkeit konsequenter anzuwenden.

Der Spielraum der Behörden bleibt aber erhalten. So wird einer mit einem Schweizer verheirateten EU-Bürgerin, die seit 12 Monaten arbeitslos ist, wohl die Aufenthaltserlaubnis nicht entzogen.

Klar abgelehnt hat der Ständerat jedoch eine Motion von Nationalrat Jean-François Rime (SVP/FR), der eine Neuverhandlung des Personenfreizügigkeitsabkommens forderte, um die «zunehmende Belastung der Schweizer Sozialwerke zu bremsen». sda

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