Dass man unter Alkoholeinfluss nicht mehr Auto fahren soll, ist hinlänglich bekannt. Umsteigen aufs Velo sollte man auch nicht. Das hat ein Mann in Düdingen diesen Sommer zu spüren bekommen, wie aus einem Strafbefehl hervorgeht. Er war betrunken auf dem Velo unterwegs, als er die Kontrolle übers Fahrrad verlor und zu Boden stürzte. Dabei erlitt er eine Platzwunde an der Stirn.
Er war so stark alkoholisiert, dass eine Unterhaltung mit ihm nicht möglich war; einen Atemalkoholtest und eine Blutprobe verweigerte er, wie es ihm Strafbefehl heisst. Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn nun wegen Verletzung der Verkehrsregeln und Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit. Der Mann muss eine Busse von 800 Franken bezahlen, dazu kommen Gebühren, Dossierkosten und Auslagen von insgesamt 424 Franken.
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