Die Parteileitung der SVP-Kantonalpartei ist enttäuscht über den Entscheid des Bundesgerichts, seine Rechtssprechung beim Anspruch Drogensüchtiger auf IV-Leistungen zu ändern. «Alleine schon die gegenwärtige Situation, in der die Drogensüchtigen je nach ihrer finanziellen Situation materielle Hilfe vonseiten der regionalen Sozialdienste erhalten, ist untragbar», schreibt die Parteileitung in einem Communiqué. Es wäre viel besser, die Prävention und die Repression auszubauen, statt auf «komplizenhaftes Mitleid» zu setzen. Letzteres schade mittelfristig der Gesamtheit der Schweizer Sozialversicherungen, die ohnehin schon mit Problemen zu kämpfen hätten.
jcg
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