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SVP ruft das oberste Gericht an

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Gestern Morgen, zum letztmöglichen Zeitpunkt, hat die SVP des Kantons Freiburg beim Bundesgericht einen Rekurs eingereicht. Dieses soll nun darüber urteilen, ob die Ungültigkeitserklärung der Volksinitiative «Gegen die Eröffnung eines Zentrums Islam und Gesellschaft an der Universität Freiburg» (FN vom 19. März) rechtens war.

«Wir stehen in der moralischen Pflicht gegenüber all den Helfern und den 8734 Personen, welche die Initiative unterschrieben haben», erklärte gestern SVP-Präsident Roland Mesot.

Lange sei nicht klar gewesen, ob die Partei Rekurs einlege, so Mesot. Das Büro der Kantonalpartei habe aber den Grundsatzentscheid gefällt, und die Partei habe Unterstützung bei jungen Westschweizer Juristen aus den Reihen der SVP gefunden. «Sie haben den Rekurs in ihrer Freizeit redigiert», so Mesot. Der Rekurs umfasst mit Anhängen 93 Seiten.

Die Initiative der SVP hatte eine Änderung der Kantonsverfassung verlangt, um das Zentrum der Universität zu verhindern. Dieses hat unterdessen seinen Betrieb aufgenommen. Der Staatsrat holte für seine Stellungnahme Rechtsgutachten ein, welche die Initiative als diskriminierend und im Widerspruch zur Bundesverfassung einstuften, weil sie sich gegen eine einzelne Religion richte. Dieser Einschätzung schloss sich auch der Grosse Rat an, der die Initiative mit 63 gegen 18 Stimmen für ungültig erklärte.

«Kein redigierter Artikel»

SVP-Präsident Mesot sagt, er glaube an eine Chance, dass die Bundesrichter den Rekurs in seiner Gesamtheit gutheissen. Der Initiativtext sei noch nicht als Verfassungsartikel redigiert worden. «Wenn etwas nicht verfassungskonform ist, so kann der Gesetzgeber dies noch korrigieren», so Mesot. Er spricht auch einen ähnlich gelagerten Fall aus dem Kanton Thurgau an, der in den Gutachten des Staatsrats erwähnt wurde. «Dort ging es aber um einen redigierten Gesetzestext; bei uns ist dies nicht der Fall.»

Auch wenn das oberste Schweizer Gericht anderer Ansicht als die SVP sein sollte, so gibt sich Mesot optimistisch, dass der Rekurs zumindest teilweise gutgeheissen wird. Er ist überzeugt, dass die Forderung nach dem Verbot einer «staatlichen Imam-Ausbildung» berechtigt sei. «Da wird niemand diskriminiert, und auch die akademische Freiheit ist nicht eingeschränkt.» Die Partei wolle an dieser Forderung festhalten, auch wenn die Statuten des Islamzentrums heute eine Imam-Ausbildung ausschliessen.

In einem gestern Nachmittag versandten Communiqué wirft die SVP dem Grossen Rat vor, die Möglichkeit einer konformen Auslegung der Initiative nicht genügend analysiert zu haben.

Die Partei schreibt in ihrem Rekurs, sie sei der Meinung, «dass die Ungültigerklärung aus rein politischen und ideologischen Motiven erfolgte, und aus diesem Grund eine krasse Verletzung der demokratischen Rechtsordnung, des Rechtsstaates und der politischen Rechte darstellt». Das Freiburger Parlament habe den Grundsatz verletzt, wonach im Zweifelsfalle zugunsten des Volkes entschieden werden sollte.

Geben die Richter der SVP recht, würde die Vorlage wieder zum Grossen Rat kommen, sagt Generalsekretärin Mireille Hayoz. Offiziell sei der Ratsentscheid aber validiert.

Jean-Pierre Siggen: «Juristische Prüfung war massgebend»

D er für die Universität verantwortliche Staatsrat Jean-Pierre Siggen (CVP) nahm die Nachricht über den Rekurs der SVP gelassen auf: «Wenn die Partei die Schlussfolgerungen aus den Rechtsgutachten nicht teilt, ist es ihr gutes Recht, vor Bundesgericht zu gehen. Wir nehmen das so zur Kenntnis.»

Wie er den FN sagt, sei er nicht besorgt, das Bundesgericht könne zu einem anderen Schluss kommen als der Staatsrat und der Grosse Rat: «Die Rechtsgutachten wurden von Verfassungsrechtlern erstellt, und wenn irgendwelche Zweifel bestünden, hätten diese sicher ‹in dubio pro populo› Stellung bezogen.»

Dass die SVP am Verbot einer Imam-Ausbildung festhält, versteht Siggen nicht: «Es steht seit Dezember in den Statuten, dass es keine solche Ausbildung gibt.» Er wehrt sich aber vehement gegen die Unterstellung politischer oder ideologischer Motive: «Einzig und allein die juristische Prüfung was massgebend.»

Rektorin Astrid Epiney sagt, die Universität werde das Urteil aus Lausanne abwarten. Das Zentrum wird am 13. Juni offiziell eröffnet und den Betrieb wie geplant weiterführen. «Der Rekurs hat keine aufschiebende Wirkung. Wir sind ja auch ein Engagement gegenüber dem Bund eingegangen», betont sie. uh

 

 

Kommentar

von Christoph Nussbaumer

Die SVP und ihr Recht

Die SVP wäre nicht die SVP, wenn sie nicht alles täte, um das Zentrum für Islam und Gesellschaft der Universität Freiburg zu bekämpfen.
Die SVP wäre nicht die SVP, wenn sie einen missliebigen Parlamentsentscheid zu ihren Ungunsten nicht hinterfragen würde. Wo der Volkswille zur obersten Maxime erklärt wird,  hat die «Classe politique» nichts zu melden.
Die SVP wäre aber auch nicht die SVP, wenn sie die Richter nicht so beanspruchen würde, wie es in ihre politische Agenda passt. Eben noch wollte die SVP Schweiz bei der inzwischen abgelehnten Durchsetzungsinitiative die Richter zu reinen Vollstreckern des Volkswillens degradieren. Nun sind der Freiburger Kantonalsektion eben diese Richter gut und billig, ihr Anliegen eingehend zu prüfen und abzuklären, ob die Partei nicht doch im Recht sein könnte.
Nun – die obersten Richter in Lausanne werden ihre Arbeit tun. Ob sie das von der SVP Freiburg so sehr herbeigesehnte Haar in der Suppe finden, bleibt abzuwarten. Bis es so weit ist, wird am Zentrum für Islam und Gesellschaft der Universität Freiburg gelehrt, geforscht, diskutiert, analysiert, ausgetauscht. Das Zentrum steht für die Versachlichung der Diskussion über die Integration von Muslimen in die westliche Gesellschaft. Es wirkt auf diese Weise der Polarisierung in dieser Debatte entgegen.
Ganz anders die SVP. Mit dem Kampf für ihr Recht bedient sie pauschale Vorurteile und schürt die Angst vor fremden Kulturen. Die SVP wäre nicht die SVP, wenn sie aufhörte, die Polarisierung der Gesellschaft auf diese Weise voranzutreiben.

 

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