Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Tabakwerbung: Nationalrätin Bulliard lehnt Ausnahmen ab

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ausnahmen für Tabakwerbung in den Medien, eine Meldepflicht für das Marketingbudget und eine einheitliche Gestaltung von Zigarettenpackungen: Die Umsetzung einer Volksinitiative ist teils umstritten.

Kinder und Jugendliche vor Tabakwerbung zu schützen war das Anliegen einer Volksinitiative vor zwei Jahren. In der Volksabstimmung war sie von fast 57 Prozent unterstützt worden. Nun ist die politische Umsetzung in Gang. Mit dem Entwurf des Bundesrates hat sich der Ständerat bereits in einer früheren Session befasst. Diesen Donnerstag ist der Nationalrat an der Reihe, sich über dieses Thema zu beugen.

Uneinigkeit herrscht zwischen den Räten insbesondere bei der Frage über die Verbannung von Tabakwerbung aus Zeitungen und Zeitschriften. Der Bundesrat möchte, dass Werbung und Sponsoring für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten in allen Printmedien verboten werden. Ausnahmen soll es für Pressetitel geben, die hauptsächlich für einen ausländischen Markt bestimmt sind. Der Ständerat unterstützte dies. Die vorberatende Kommission des Nationalrats will hingegen weitere Ausnahmen: Tabakwerbung soll erlaubt bleiben in Printmedien, die mehrheitlich über Abos verkauft werden, und deren Leserschaft zu mindestens 95 Prozent aus Erwachsenen besteht.

Wichtigere Punkte für den Jugendschutz

Christine Bulliard-Marbach, Mitte-Nationalrätin aus Ueberstorf und Co-Präsidentin der Parlamentarischen Gruppe Kinder und Jugend, lehnt den Vorschlag der Kommission ab:

Diese Ausnahmeregelung ist ein versuchtes Schlupfloch, das den Volkswillen untergräbt.

Denn Zeitungen und Magazine würden zu 95 Prozent von Erwachsenen abonniert, für ein Abo müsse man in der Regel volljährig sein. «Gelesen werden sie aber von mehreren Personen in den Haushalten, auch von Minderjährigen.»

Weiter will der Bundesrat, dass Hersteller von Tabakprodukten oder elektronischen Zigaretten ihre Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring dem BAG jährlich melden. Der Ständerat und die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats lehnen dies ab. Eine solche Meldepflicht sei kein Anliegen der Volksinitiative gewesen, hiess es in der Debatte im Ständerat.

Auch Bulliard ist eher gegen eine Meldepflicht. «Dieser Passus ist für den Jugendschutz nicht ausschlaggebend. Ich kann damit leben, wenn die Tabakproduzenten ihre Werbeausgaben nicht melden müssen.» Es gebe wichtigere Punkte für den Jugendschutz, unter anderem das Sponsoring durch die Tabakindustrie und die Verkaufsförderung der Produkte an Orten, wo sich Jugendliche aufhalten.

SP und Grüne wollen neutrale Gestaltung

Ebenfalls kein Thema in der Initiative war, wie Verpackungen von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten aussehen sollen. Einige Nationalrätinnen und Nationalräte der SP und der Grünen möchten dennoch die laufende Gesetzesrevision nutzen, um hier aktiv zu werden. Sie verlangen, dass Verpackungen von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten aller Marken die gleiche neutrale Gestaltung haben. «Eine zusätzliche Einschränkung der Produkteverpackungen ist für mich nicht notwendig», meint dazu die Sensler Nationalrätin.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema