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Teuerungsausgleich für das Staatspersonal

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Der Staatsrat hat beschlossen, dem Staatspersonal den vollen Teuerungsausgleich zu gewähren. Er beträgt 0,6 Punkte, was nicht ganz 0,6 Prozent entspricht. Für die Berechnung des Ausgleichs gilt der Landesindex der Konsumentenpreise als Bezugsgrösse. Im Vergleich zum Index-Stand November 2002 (108,5 Punkte) lag dieser Ende November 2003 bei 109,1 Punkten und ist demnach um 0,6 Punkte gestiegen. Laut Staatsrat entspricht der Index von 109,1 Punkten (Basis 1993 = 100) dem Index von 102,8 Punkten (Basis 2003 = 100). Auf der Grundlage des letzteren Indexes werde der Teuerungsausgleich für 2005 berechnet.

Bei der tiefsten Klasse (01) beträgt das Minimum (inkl. 13. Monatslohn) Fr. 40318.85, das Maximum Fr. 190713.25 bei der Klasse 36. Wer gemäss Sondergehaltsskala entlöhnt wird, verdient zwischen Fr. 145221.05 und Fr. 216821.80.

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