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Tief greifende Neuordnung der Justiz

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Tief greifende Neuordnung der Justiz

Bestimmungen über «Kantonale Behörden» in der neuen Verfassung

Sucht man im Entwurf der Kantonsverfassung grundlegende Neuerungen, dann sind solche im Bereich der Justiz zu finden. So wird mit dem Justizrat eine unabhängige Aufsichtsbehörde eingesetzt. Die Mitglieder der richterlichen Gewalt werden in Zukunft alle vom Grossen Rat gewählt.

Von WALTER BUCHS

Die Bestimmungen über Zusammensetzung, Wahl, Aufgaben und Kompetenzen sowie die gegenseitigen Beziehungen der Behörden nehmen in der Verfassung jedes Staatswesens einen grossen Platz ein. In der geltenden Freiburger Staatsverfassung sind die Hälfte aller Artikel den «Staatsgewalten» gewidmet. Im Entwurf zum neuen Grundgesetz sind es gut ein Viertel, nämlich die Artikel 85-128.

Einführung eines Justizrates

Im Zuge der Justizaffären, die Ende des letzten und zu Beginn dieses Jahrzehnts die kantonalen Institutionen erschütterten, ist der Ruf nach einer unabhängigen Aufsichtsbehörde der Justiz laut geworden. Als Sofortmassnahme hatte der Grosse Rat eine ständige Justizkommission eingesetzt. Ein Justizrat, wie ihn die neue Verfassung vorsieht, soll nun künftig die Arbeits- und Funktionsweise der richterlichen Gewalt und der Staatsanwaltschaft beaufsichtigen.

Die Institutionalisierung dieses neuen Gremiums war im Verfassungsrat denn auch unbestritten. Lange gestritten hat man hingegen über dessen Zusammensetzung und Wahl. Auch wenn in der vom Plenum schlussendlich angenommenen Fassung die Mitglieder des Justizrates vom Grossen Rat bezeichnet werden (Art. 126), hat Letzterer doch nur einen sehr kleinen Spielraum. Kritiker bemängeln deshalb, dass es im Justizrat zu viele Mitglieder haben wird, die sich selbst resp. die Behörde, der sie angehören, zu beaufsichtigen haben.

Alle Richter vom Parlament gewählt

Eine weitere wichtige Neuerung besteht darin, dass künftig alle Mitglieder der richterlichen Gewalt und der Staatsanwaltschaft vom Grossen Rat gewählt werden. Bisher wurden die Magistraten der ersten Instanz vom Wahlkollegium (Staatsrat und Kantonsgericht zusammen) ernannt. Dieses Kollegium, das eine Freiburger Besonderheit ist, würde somit aufgehoben.

Vor der Wahl durch den Grossen Rat hätte der Justizrat jeweils die Bewerbungen für die Richterstellen zu begutachten. Er hat sich bei seinen Empfehlungen auf Ausbildung, berufliche Erfahrung und persönliche Qualitäten der Bewerber abzustützen. Bei den zum Teil heftig geführten Diskussionen im Verfassungsrat, während denen die SP-Fraktion sogar einmal für eine gewisse Zeit den Saal verliess, wurde von verschiedenen Seiten immer wieder betont, dass es darum gehe, die Richterwahlen zu entpolitisieren. Im Vergleich zum heutigen Zustand wird dies mit der neuen Regelung kaum erreicht, auch wenn die Transparenz verbessert wird.

Eine weitere Innovation im Bereich der Justiz ist die Zusammenlegung der beiden höchsten Gerichtsinstanzen, nämlich des Kantons- und des Verwaltungsgerichts. Staatsrat und Verwaltungsgericht hatten sich übrigens im Rahmen der Vernehmlassung gegen diese «Fusion» ausgesprochen.

Reduktion der Zahl der Grossräte

Im Laufe der Diskussionen im Verfassungsrat hatte sich immer wieder gezeigt, dass auch die Frage der Reduzierung der Anzahl der Grossrats-Mitglieder ein hochpolitisches Thema ist. Sowohl die abgelegeneren Regionen als auch die kleineren Parteien befürchteten eine Verkleinerung ihrer Vertretung und damit ihres Einflusses. Nach mehrmaligem Hin und Her einigte sich das Plenum auf eine Kürzung der Zahl der Parlamentsmitglieder von heute 130 auf 110. Auf ein Vertretungssystem, wie es die Kommission von Anfang an propagiert hatte, wird aber verzichtet. An den Wahlkreisen wird vorderhand nichts geändert, auch wenn diese im Gegensatz zur heutigen Verfassung nicht mehr namentlich aufgelistet werden.

Neu erhält der Grosse Rat ein eigenes, von der Staatskanzlei unabhängiges Sekretariat. Heute ist der Staatskanzler auch der erste Sekretär des Grossen Rates. Nun würde Letzterer einen eigenen Generalsekretär erhalten. Ziel dieser Neuerung ist, eine bessere Gewaltentrennung zu gewährleisten, wenn auch nur symbolisch.

Amtsdauerbeschränkung

Die Bestimmungen über die vollziehende Gewalt erfahren im Vergleich zur heutigen Verfassung sehr wenig Änderungen. Zu erwähnen ist, dass die Amtsdauer eines Staatsrates neu auf drei Amtsperioden beschränkt werden soll und dieses Mandat mit der Wahl ins Bundesparlament unvereinbar ist. Letzteres gilt auch für die Oberamtspersonen.

Der Kanton Freiburg will schliesslich künftig eine Ombudsstelle einführen. Die neue Verfassung sieht vor, dass der Staatsrat eine solche einrichtet (Art 119). Mit einem unabhängigen Mediationsorgan soll die Kommunikation zwischen Behörden und Verwaltung sowie den Bürgern erleichtert und somit Konflikten vorgebeugt werden.
Antwort auf Turbulenzen

Als Antwort auf die Turbulenzen in den vergangenen Jahren hat der Verfassungsrat mit dem Justizrat eine neue unabhängige Aufsichtsbehörde über die gesamte kantonale Justiz geschaffen. Neben der administrativen Aufsicht steht diesem neuen Organ auch die Disziplinargewalt im Bereich der Justiz zu.

Bei Richterwahlen gibt der Justizrat zudem zuhanden des Grossen Rates, der neu sämtliche Richterinnen und Richter wählt, Empfehlungen bezüglich Ausbildung, beruflicher Erfahrung und persönlicher Qualitäten der Kandidatinnen und Kandidaten ab.

Entsprechend der Bedeutung, die der Verfassungsrat dem Justizrat zumisst, werden nicht nur seine Aufgaben, sondern auch seine Zusammensetzung in der Verfassung geregelt: Neben Vertretungen aus Behörden und Institutionen werden zusätzlich zwei ungebundene Mitglieder die Unabhängigkeit des neunköpfigen Gremiums sicherstellen.

Monika Bürge-Leu,
Verfassungsrätin CVP, Wünnewil

Reduktion des Grossen Rates

Die neue Verfassung des Kantons Freiburg hält ausdrücklich fest, dass die Mitglieder des Staatsrates und die Oberamtspersonen nicht gleichzeitig dem Bundesparlament angehören können. Damit wollen wir, dass die Magistratspersonen für die kantonalen Ämter, in welche sie gewählt werden, voll und ganz zur Verfügung stehen.

Die Kantone Waadt, Solothurn, Bern, St. Gallen, Aargau haben während den letzten Jahren ihre Parlamente verkleinert. Unsere Reduktion von heute 130 auf neu 110 Grossräte folgt dem allgemeinen Trend. Mit 110 Grossräten auf 241 000 Einwohner werden wir einen Grossrat auf 2200 Einwohner erhalten. Das wird noch immer deutlich über dem schweizerischen Mittel (ein Grossrat auf 2600 Einwohner) liegen.
Die geografische, wirtschaftliche, sprachliche und kulturelle Vielfalt des Kantons und der Bevölkerung wird im künftigen Parlament weiterhin in ihrer ganzen Vielschichtigkeit vertreten sein können. Hingegen wird das verkleinerte Parlament, ausgerüstet mit seinem eigenen Sekretariat, mindestens ebenso gut und effizienter arbeiten können wie das bisherige Parlament.

Peter Jaeggi, Verfassungsrat CSP, Schmitten

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