FreiburgDie Freiburger Tierschutzgesetzgebung wird dem Bundesrecht angepasst. Doch der Kanton geht in einem Punkt einen Schritt weiter: Die Tierversuchskommission überprüft nicht nur die Gesuche der Forscher für Tierversuche, sie evaluiert die Projekte nach dem Abschluss auch. Diesen Punkt hat der Grosse Rat gestern in der Debatte hineingepackt, Staatsrat und Kommission waren dagegen. Zugleich nahm der Rat Kenntnis von einem Bericht zu Tierversuchen an der Universität. Die Debatte war überschattet von inhaltlichen Unklarheiten und Problemen mit der Technik.fca
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