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Tödlicher Sturz in der Scheune: Pferdezüchter wird mit einer bedingten Geldstrafe belegt

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Ein Mann wurde nach einem tödlichen Unfall, der sich 2021 auf seinem Betrieb ereignete, vom Polizeigericht des Saanebezirks zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt.

Ein 59-jähriger Freiburger Werkstattleiter und Pferdezüchter wurde gestern nach einem tragischen Unfall, der sich am 24. Juli 2021 auf seinem Betrieb ereignete, wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Einer seiner Freunde und ehemaliger Arbeitskollege war zu Tode gestürzt, als er ihm half, Heuballen in der Scheune über seinem Stall zu verstauen. Der 63-Jährige fiel durch eine Luke, die mit einfachen, nicht am Boden befestigten Schalungsbrettern abgedeckt war, und stürzte vier Meter in die Tiefe (die FN berichteten).

Der Polizeirichter Alain Gautschi verhängte gegen den 59-Jährigen eine Strafe von 90 Tagessätzen à 60 Franken, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, und verpflichtete ihn zur Zahlung von rund 18 000 Franken an Kosten und Auslagen.

Fahrlässiges Verhalten

Laut Polizeirichter hat er fahrlässiges Verhalten an den Tag gelegt, als er die Falltür, die einige Tage zuvor gebrochen war, nicht ordnungsgemäss wieder instand gesetzt hat.

Er war sich zudem bewusst, dass er die Öffnung nicht einfach mit vier Brettern abdecken konnte. Denn er hatte sich bereits das Material für die Reparatur besorgt, jedoch keine Zeit gefunden, die Arbeiten auszuführen, wie der Richter feststellte. Und er hatte seinen Freund und einen weiteren Bekannten, der ihm bei der Arbeit half, gewarnt, nicht auf die Bretter zu treten.

Bei der Festlegung des Strafmasses stellte der Richter eine «leichte bis mittelschwere» Schuld fest und berücksichtigte sowohl das fehlende Vorstrafenregister des Verurteilten als auch dessen Verhalten während des Verfahrens. Zudem strich er auch den Schock hervor, den der Angeklagte nach dem dramatischen Unfall, bei dem ein Freund von ihm ums Leben kam, empfunden haben musste.

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