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Traditionelle Wahlstämme dürfen wegen Corona nicht stattfinden

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Ein Wahlsonntag ohne Parteistämme ist in Zeiten ohne Pandemie undenkbar. In geselliger Runde erwarten Parteimitglieder die Wahlresultate, feiern die Gewählten und trösten die Erfolglosen. Dieses Jahr ist alles anders. Wegen der Corona-Pandemie müssen politische Gruppierungen am Wahlsonntag auch ausserhalb der noch geschlossenen Restaurants auf die traditionellen Zusammenkünfte verzichten. Das teilte das kantonale Führungsorgan am Mittwoch mit.

«Wahlstämme sind ein geselliges Beisammensein und keine Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung», hält das Führungsorgan fest. Deshalb seien die Bestimmungen in der Covid-19-Verordnung des Bundes massgebend. Sie besagen, dass Versammlungen in Innenräumen auf fünf Personen und im Freien auf 15 Personen beschränkt sind. Dies gelte aber nicht für mögliche politische Versammlungen in der kommenden Woche, wenn die Vorbereitungen für einen allfälligen Wahlgang getroffen werden, hält das Führungsorgan fest. Solche Versammlungen dürften vor Ort und ebenfalls unter Einhaltung der Hygieneregeln mit bis zu 50 Personen stattfinden.

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