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Traum vom Hotel wurde zum Albtraum

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Geschichte ist lang und kompliziert. Klar ist, dass sich der Angeklagte missverstanden und um sein Recht betrogen fühlt. Angefangen hatte alles im Jahr 2010, als ein damals 45-Jähriger aus dem Seebezirk ein Hotel in Grindelwald kaufen wollte. Er brachte das nötige Geld aber nicht zusammen. Damit verfiel die geleistete Anzahlung von 150 000 Franken (die FN berichteten).

«Grösster Serienmörder»

Aus Gesprächen mit einem Angestellten der bernischen Steuerverwaltung folgerte der Seebezirkler, dass die beiden Hotelverkäufer Steuern hinterzogen hätten. Er nannte die beiden daraufhin öffentlich und immer wieder Lügner, Betrüger und Steuerhinterzieher. Zudem forderte er seine 150 000 Franken Anzahlung zurück. Doch floss das Geld nie auf sein Konto. Der Mann drohte daraufhin in Telefonaten und Briefen, er werde den Aktionären des Hotels «alles wegnehmen, was sie haben»; erhalte er sein Geld nicht, werde er «zum grössten Serienmörder, den die Schweiz je gesehen hat». Dafür hat ihn der Polizeirichter des Seebezirks im September letzten Jahres wegen mehrfacher übler Nachrede und versuchter Erpressung zu 720 Stunden gemeinnütziger Arbeit mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Psychotherapie verurteilt.

Dagegen wehrt sich der Mann. Er stand gestern vor dem Strafappellationshof des Freiburger Kantonsgerichts. Sein Verteidiger Ingo Schafer betonte, sein Mandant sei davon ausgegangen, dass die Männer wirklich Steuern hinterzogen hätten. Also seien seine Aussagen keine üble Nachrede. Zudem sei sein Mandant verzweifelt gewesen und habe niemandem Angst gemacht; deshalb falle auch der Tatbestand der Erpressung weg.

Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach wischte diese Argumente vom Tisch: Wenn jemand etwas Negatives verbreite und dies nicht beweisen könne, sei dies üble Nachrede. «Bis heute konnte er nicht beweisen, dass er Recht hat.»

«Vor Bundesgericht»

Gerade dies hatte der Angeklagte versucht: Er hatte beantragt, den Steuerbeamten als Zeugen aufzubieten. Doch das Gericht wies dies ab: «Der Mann wird vor Gericht nichts aussagen, da er sonst seine Stelle verlieren könnte», sagte Gerichtspräsident Adrian Urwyler.

Dies verstand der Mann nicht. In seinem Schlusswort beschimpfte er das dreiköpfige Gericht. «Alles, was über mich zusammengelogen wurde, schauen Sie als Wahrheit an.» Es sei «eine verdammte Frechheit», dass ein Gericht drei Jahre für einen Fall benötige und am Schluss nicht einmal ein Interesse daran habe, die Wahrheit zu erfahren. Biete das Gericht den Steuerbeamten als Zeugen auf und stelle sich heraus, dass er nicht Recht habe, könne er das akzeptieren. «Doch wenn Sie nicht einmal nach der Wahrheit suchen, akzeptiere ich das nicht–dann gehe ich bis vor Bundesgericht.»

Das Gericht wird sein Urteil schriftlich mitteilen.

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