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Türke zu 17 Jahren Zuchthaus verurteilt

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Ein 40-jähriger Türke, der im Mai 1998 in Châtel-St-Denis seine 23-jährige Ehefrau erwürgt hatte, ist am Mittwoch vom Gericht des Vivisbachbezirks in Abwesenheit zu 17 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Die Staatsanwältin forderte 16 Jahre. Die Opfer-Familie erhält zudem 80000 Fr. für den erlittenen seelischen Schaden.

Seit April 1998 hatte die aus Kanada stammende Frau getrennt von ihrem Mann gelebt, der sie geschlagen hatte. Sie brachte auch ihre zwei Kinder vor ihm in Sicherheit. Als sie sich in die frühere gemeinsame Wohnung begab, geschah das Verbrechen.
Der Ehemann, der sich in die Türkei absetzte, hatte in einem Brief vom Juli 1998 die Tat gestanden. Erwürgt hat er sie offenbar, weil sie die Scheidung eingereicht hatte und mit ihren beiden Kindern nach Kanada zurückkehren wollte. Er wurde auch verurteilt, weil er die Frau im Alter von 18 Jahren zur Prostitution angestiftet hatte, damit er seine Spielschulden bezahlen konnte. Zudem wurde er wegen eines Vergewaltigungsversuchs an einem Babysitter verurteilt. In der Türkei ist der flüchtige Mann wegen eines anderen Tötungsdeliktes verurteilt worden. Er war in einen Streit mit tödlichem Ausgang verwickelt (politische Hintergründe). Er war bereits dreimal verheiratet und hat fünf Kinder. Die erste Scheidung wurde in der Türkei wegen seiner Gewalttätigkeit an seiner Frau ausgesprochen.
Das Sorgerecht der beiden Kinder hat der Vater der verstorbenen Frau zugesprochen erhalten.

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