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Übergriffe in Kerzers und Gstaad

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Weil er fünf Mädchen und Frauen sexuell belästigt haben soll, musste sich gestern ein 23 Jahre alter Mann vor dem Polizeigericht des Seebezirks verantworten. Laut Anklage hat er Ende Dezember 2017 kurz vor Mitternacht am Bahnhof Kerzers drei Mädchen angesprochen und ihnen von einem kaputten Mobiltelefon erzählt. Ein Mädchen – damals 14 Jahre alt – habe er am Handgelenk gepackt, sie an sich gedrückt und «mit offener Hand an der Brust» berührt sowie diese gedrückt. Eine 16-Jährige habe er am Bahnhof an der Schulter gepackt und von ihr verlangt, dass sie mit ihm mitgehe. Als sie weglief, sei er ihr gefolgt.

Ein weiterer Vorfall fand eine Woche später in Gstaad im Berner Oberland statt. Hier sollen der Beschuldigte und ein weiterer Mann drei Frauen – 19, 20 und 27 Jahre alt – hinterhergegangen sein. Die Frauen werfen dem 23-Jährigen laut Anklageschrift vor, dass er sie festgehalten habe und sie geküsst beziehungsweise dies versucht habe. Er habe sie über den Kleidern an den Brüsten berührt sowie eine der Frauen auch im Intimbereich.

Während der Gerichtsverhandlung – die mit einer halben Stunde Verspätung begann, weil der Angeklagte unpünktlich war – bestritt der Mann die ihm vorgeworfenen Handlungen. Er habe die ­Frauen in Gstaad nicht festgehalten, er könne sich nicht an eine Berührung der Schulter erinnern, er habe das Mädchen in Kerzers nicht an der Brust berührt, so die Übersetzungen des Dolmetschers. An Ohrfeigen, die er von zwei Frauen erhalten haben soll, könne er sich nicht erinnern. Der Angeklagte bestätigte allerdings, dass er das 16-Jährige Mädchen in Kerzers angesprochen habe. «Mein Telefon war kaputt. Ich habe gefragt zum Telefonieren», so die Worte des Dolmetschers. Gemäss der Anklageschrift habe das Mädchen den Beschuldigten auf einem Foto wiedererkannt, dass in der Tatnacht am Bahnhof Kerzers gemacht wurde.

Ebenfalls soll es Aufnahmen vom Angeklagten in Gstaad geben. Die drei Frauen hatten dort Videos gemacht, als der Mann ihnen ins Bild lief, so die Anklageschrift.

Zu den Vorfällen in Gstaad sagte der 23-Jährige, dass er damals viel Alkohol getrunken habe und sich deshalb nicht erinnern könne. Zum Alkohol habe er gegriffen, «weil ich sehr wütend war». Er habe damals einen negativen Entscheid bezüglich seines Aufenthaltsstatus in der Schweiz erhalten. Warum er trotz fehlendem Aufenthaltsrecht nicht ausgeschafft worden sei, wollte Gerichtspräsident Peter Stoller wissen. Er warte noch auf einen definitiven Entscheid und besuche derzeit eine Schule, antwortete der Angeklagte.

Einvernahme verlangt

Ob er die Taten begangen hat, konnte das Gericht gestern nicht klären. Gerichtspräsident Peter Stoller gab das Dossier an die Staatsanwaltschaft zurück. Denn die Verteidigerin des Angeklagten, die Anwaltspraktikantin Anne-Sophie Krattinger, hatte eine Konfrontationseinvernahme beantragt, also eine gemeinsame Einvernahme der Klägerinnen und des Beschuldigten. Dies war gestern nicht möglich: Die Mädchen und Frauen waren an der Verhandlung in Murten nicht anwesend.

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