Dass die sozialen Medien keine rechtsfreien Räume darstellen, erlebt ein 50-jähriger Mann aus dem Kanton Freiburg derzeit am eigenen Leib. Im Frühling 2015 hatte der Mann die Verantwortlichen einer Neuenburger Firma auf Facebook des unehrenhaften Verhaltens beschuldigt. Auf der Facebook-Seite des Unternehmens warf der Mann den Firmeninhabern in einem öffentlichen Kommentar vor, mündliche Vereinbarungen nicht einzuhalten, und behauptete, dass ihnen Geld wichtiger sei als Reputation und eine seriöse Geschäftspraxis. Daraufhin reichten die beiden Verantwortlichen des Unternehmens Anzeige gegen den 50-Jährigen ein.
Bedingte Strafe
Nun hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg den Mann der üblen Nachrede für schuldig befunden. Per Strafbefehl verurteilt sie den Mann zu einer bedingten Strafe von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit bei einer Probezeit von zwei Jahren. Ausserdem muss der Mann die Verfahrens- und Dossierkosten in der Höhe von 350 Franken übernehmen. mz