Bei einem Wohnungsauszug in Villars-sur-Glâne beanspruchte ein Ehepaar die Hilfe eines ihnen bekannten Umzugsunternehmers. Sie brachten die Kisten von der Wohnung via Aufzug zum Umzugswagen. Zum Schluss übergab die Ehefrau dem Umzugshelfer einen Beutel mit Schmuck, den dieser in den Lastwagen packen sollte. Danach fuhren die drei nach La Chaux-de-Fonds, wo sie die Kisten bei der neuen Wohnung wieder entluden.
Einige Tage später bemerkte das Paar, dass der Schmuck fehlte: eine doppelreihige Halskette, eine Uhr, zwei Ringe, einen Armreifen und ein Paar Ohrringe im Wert von 5000 Franken. Der Ehemann verdächtigte den Umzugshelfer und zeigte diesen an. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei eine grosse Menge Schmuck, darunter die Halskette und eine Uhr des Paares. Zudem fand sie drei Kilogramm Marihuana und 40 Gramm Haschisch.
Bei seiner Anhörung behauptete der Angeschuldigte, dass der Ehemann zusammen mit ihm unten beim Aufzug eine Triage vorgenommen habe; in Dinge, die in den Lastwagen müssten, und solche, die fortgeworfen werden sollten. Er habe geschaut, was von den wegzuwerfenden Sachen er noch gebrauchen könnte und den Schmuck für sich oder zum Verschenken eingesteckt. Er habe nicht mit der Absicht zu stehlen gehandelt.
Dem schenkte die Staatsanwaltschaft keinen Glauben und verurteilte den Angeschuldigten per Strafbefehl wegen Diebstahls und Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 59 Tagsätzen sowie zu einer Busse von 800 Franken.
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