Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

«Die seelischen Wunden des Opfers werden nie ganz verheilen»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das Bezirksgericht Sense hat das Ehepaar, das die minderjährige Tochter des Mannes mehrfach missbraucht hat, zu unbedingten Gefängnisstrafen von vier beziehungsweise viereinhalb Jahren verurteilt. Der Verteidiger der Frau hat angekündigt, dieses Urteil anzufechten.

Es ist ein Fall, der im Sensebezirk zu reden gab: Das Strafgericht in Tafers hatte Anfang April einen Fall verhandelt, bei dem ein Ehepaar sich wegen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen behaupten musste. Konkret ging es darum, dass der Vater seine eigene Tochter zusammen mit der Stiefmutter des Mädchens während mehreren Jahren zu sexuellen Handlungen gezwungen hat. Das Kind war zum Zeitpunkt der Taten zwischen acht und elf Jahre alt. Zusätzlich wurde beiden vorgeworfen, mit je einem anderen Kind sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben.

Viereinhalb Jahre für den Mann

Nun liegt das Urteil vor. «Das Verschulden der Beschuldigten wiegt schwer», hält das Bezirksgericht Sense fest (siehe Kasten). Es verurteilte den Vater wegen mehrfach begangener sexueller Handlungen mit Kindern, wegen mehrfacher sexueller Nötigung, wegen Pornografie sowie wegen des Konsums von harter Pornografie. Der 50-Jährige wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Zudem ordnete das Gericht eine ambulante Psychotherapie an.

Der Mann darf gemäss Urteil sein Leben lang weder beruflich noch ausserberuflich regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen pflegen.

Auch die Stiefmutter des Opfers, eine 31-jährige Frau, hat das Gericht in mehreren Anklagepunkten für schuldig befunden. Unter anderem wurde sie verurteilt wegen mehrfach begangener sexueller Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung und wegen Pornografie. Diese Verurteilung betrifft Handlungen an ihrer Stieftochter. Das Gericht hält im Urteil fest, dass die Frau eine Mittäterin und nicht bloss eine hörige Gehilfin war.

Sie habe teilweise auf eigene Initiative und unabhängig von ihrem damaligen Partner gehandelt und bereits früher ein anderes Kind sexuell missbraucht. Deswegen wurde sie nun schuldig gesprochen. Das Gericht hat die Höhe der unbedingten Gefängnisstrafe bei ihr auf vier Jahre festgelegt. Auch für sie wurde eine ambulante Therapie angeordnet.

Unter dem Präsidium von Caroline Gauch folgte das Gericht damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft, was die Höhe der Strafe betrifft. Es verpflichtete das Ehepaar zudem, dem Opfer eine Genugtuung in der Höhe von 50’000 Franken zu bezahlen.

Auch Freisprüche

Das Gericht spricht die beiden Angeklagten aber auch in einigen Punkten frei. Nach dem Prinzip «Im Zweifel für den Angeklagten» wird der Mann vom Vorwurf der schweren Körperverletzung an seiner ersten Tochter und vom Vorwurf der fahrlässigen schweren Körperverletzung an seiner zweiten Tochter freigesprochen. Auch stellte das Gericht das Verfahren gegen ihn wegen Tätlichkeiten gegen seine Frau ein, da diese verjährt sind.

Seine rund 20 Jahre jüngere Frau wird – ebenfalls aufgrund des Prinzips «Im Zweifel für den Angeklagten» – vom Vorwurf der schweren beziehungsweise der nachlässigen schweren Körperverletzung zum Nachteil ihrer Stieftöchter freigesprochen.

Strafe zu hoch

Diese Freisprüche des Gerichts nimmt der Anwalt der Frau, Markus Meuwly, zum Anlass, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Wie der Rechtsanwalt in einer Mitteilung schreibt, ist die vom Gericht angesetzte Strafe nach seiner Auffassung zu hoch. Entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft sei das Gericht der Argumentation der Verteidigung gefolgt und habe die Beschuldigte vom Vorwurf der schweren Körperverletzung in Bezug auf das Hauptopfer und dessen Schwester freigesprochen. Das hätte nach seiner Auffassung zu einer Reduktion der Strafe führen müssen, und zwar zu einer deutlichen Reduktion des Strafmasses, hält er fest.

Ausserdem, so Markus Meuwly weiter, habe das Gericht argumentiert, dass die Beschuldigte dem Ehemann in Bezug auf den Kindesmissbrauch auf Augenhöhe begegnet beziehungsweise dass sie nicht von ihm abhängig gewesen sei. Das widerspreche aber dem Gutachten und den Berichten der behandelnden Psychologen.

Aufschub der Strafe

«Vor allem aber ist die Verteidigung der festen Überzeugung, dass das Gericht der Beschuldigten den Aufschub der Freiheitsstrafe zugunsten der Fortführung der bereits seit zwei Jahren laufenden Massnahmen wie ambulante Psychotherapie, betreutes Wohnen und berufliche Eingliederung zu Unrecht verweigert hat», so der Anwalt. Nach Auffassung der Verteidigung liegt hier ein Schulbeispiel für die Gewährung des Strafaufschubs vor, um die Rückfallgefahr zu reduzieren.

Der Entscheid des Gerichts stehe auch in diesem Punkt im Widerspruch zum Gutachten und der Einschätzung aller Spezialisten, welche die Beschuldigte seit zwei Jahren eng betreuen, so der Verteidiger.

Das Urteil gegen das Ehepaar ist also noch nicht rechtskräftig. Zumindest was die Ehefrau betrifft, wird das Kantonsgericht den Fall noch einmal verhandeln müssen.

Begründung des Gerichts

Vertrauensverhältnis und sexuelle Bedürfnisse

«Die Beschuldigten haben aus rein egoistischen Gründen gehandelt», hält Caroline Gauch, Präsidentin des Bezirksgerichts Sense, in der Begründung fest. In einer Medienmitteilung schreibt sie, dass das Verschulden der beiden Beschuldigten schwer wiege. «Sie haben das bestehende Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnis zur Stief- beziehungsweise zur eigenen Tochter skrupellos ausgenutzt, um ihre sexuellen Bedürfnisse und perversen Fantasien zu befriedigen.»

Abhängigkeit ausgenutzt

Das Gericht wirft den beiden vor, an den Besuchswochenenden durch ihre Position als Vertrauens- und Bezugspersonen das abhängige und kognitiv klar unterlegene Kind gemeinsam unter lang anhaltenden und intensiven Druck gesetzt zu haben. «Diese Umstände stuft das Strafgericht als erheblichen Gewaltakt gegen die sexuelle Freiheit ein.»

Es weist darauf hin, dass die Folgen der Taten gravierend sind, da das Opfer infolge des mehrjährigen Missbrauchs unter anderem eine komplexe posttraumatische Belastungsstörung und eine dissoziative Identitätsstörung entwickelt hat, sodass es zeitweise stationär in der Psychiatrie behandelt werden musste: «Die Folgen des sexuellen Missbrauchs und die damit verbundenen schweren seelischen Wunden werden das Opfer mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Leben lang begleiten und nicht spurlos verheilen.» Deshalb habe das Gericht auch die Genugtuung auf 50’000 Franken festgesetzt.

Nicht beabsichtigt

Das Gericht erklärt in der Medienmitteilung auch, warum es die beiden Beschuldigten in einigen Anklagepunkten freigesprochen hat. Unter Würdigung der Gesamtumstände sei es zugunsten des Paars zum Schluss gekommen, dass es eine schwere Schädigung der geistigen Gesundheit des Opfers nicht wissentlich und willentlich beabsichtigt beziehungsweise bewusst in Kauf genommen habe.
Das Gericht habe sich gegen einen Aufschub der Strafe zugunsten einer ambulanten Massnahme entschieden, weil der Behandlungsbedarf nicht dermassen ausgeprägt sei, dass dies gerechtfertigt wäre. «Zudem ist nicht davon auszugehen, dass der Strafvollzug die Aussicht auf eine erfolgreiche Heilbehandlung erheblich beeinträchtigt.» im

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema