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Unbedingte Geldstrafe wegen Beschimpfung einer Polizistin

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200 Franken muss ein mehrfach vorbestrafter Mann bezahlen, nachdem er eine Polizistin beschimpft hat.

Wegen Beschimpfung einer Polizistin verurteilt das Polizeigericht des Seebezirks einen 31-Jährigen zu einer unbedingten Geldstrafe: Der arbeitslose Mann muss 20 Tagessätze à 10 Franken bezahlen. «Angesichts der zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten sowie seiner Verurteilung zu mehreren Geldstrafen und einer unbedingten Freiheitsstrafe in der Vergangenheit, die sich nicht auf seine Beharrlichkeit bei der Begehung neuer Straftaten auswirkten, kommt in diesem Fall nur eine unbedingte Strafe infrage», schreibt das Gericht in seinem Urteilsdispositiv.

Auf Antrag beim Gericht kann der Verurteilte die Geldstrafe umwandeln lassen in 80 Stunden gemeinnützige Arbeit. Es erscheint wahrscheinlich, dass der Mann von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird. Denn er hat weder Arbeit noch Ersparnisse, wie er im August an seiner Gerichtsverhandlung sagte (die FN berichteten). «Entweder arbeite ich einige Tage, oder ich verschulde mich noch mehr», war damals sein Kommentar zur drohenden Geldstrafe.

2,4 Kilo Marihuana geerntet

Bereits rechtskräftig ist seine unbedingte Haftstrafe von 150 Tagen sowie eine Busse von 800 Franken wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz. Von 2018 bis 2021 hatte der 31-Jährige in Môtier und in Avenches total 160 Hanfpflanzen kultiviert und rund 2,4 Kilogramm Marihuana geerntet. Seine Ernte hatte er nicht nur selbst in Form von Joints geraucht, sondern auch verkauft. Zudem besass er ein in der Schweiz verbotenes Messer.

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