Im September 2016 erstattete das Amt für Umwelt des Kanton Freiburgs Anzeige gegen ein Unternehmen in Givisiez wegen der Verschmutzung des Lavapesson-Bachs im Juni 2016 durch eine unbekannte Flüssigkeit. Es stellte sich heraus, dass ein Mitarbeiter des Unternehmens zu dieser Zeit eine Grube mit schmutzigem Regenwasser auf dem Vorplatz des Firmengebäudes ausgepumpt hatte. Dieser Platz ist mit einem Klärsystem ausgestattet, welches das Wasser nach der Filterung in den Lavapesson-Bach ableitet.
Unabsichtliches Vergehen
Nach weiterer Untersuchung wurde bekannt, dass die Filter des Systems verstopft waren und das Wasser ungefiltert in den Bach gelangt war. Neben dem Geschäftsführer des Unternehmens wurde auch der Mitarbeiter von der Polizei befragt. Diesem war nicht bewusst, dass die Anlage zu dieser Zeit nicht funktionierte, besonders, da sie kurz zuvor durch ein anderes Unternehmen kontrolliert worden ist. Das wurde schliesslich im März dieses Jahres durch einen Beleg bewiesen.
Dennoch verurteilte die Staatsanwaltschaft den heute 59-jährigen Mitarbeiter wegen Vergehen gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer zu einer bedingten Strafe von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit mit zwei Jahren Bewährung. Zudem trägt er die Verfahrenskosten von 255 Franken.