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Unia hat Gartencenter nicht verleumdet

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Armand Jaquier, Generalsekretär der Gewerkschaft Unia, hat nie gesagt, das Gartencenter Schilliger in Matran habe keine Bewilligung gehabt, um am Sonntag Waren zu verkaufen. Dies befand Polizeirichter Nicolas Ayer gestern Nachmittag und sprach Jaquier somit der Verleumdung frei.

Grund für den Termin am Bezirksgericht Saane war eine Pressekonferenz vom September 2012, an welcher die Gewerkschaften Unia und Syna die sonntäglichen Öffnungszeiten von Gartencentern im Frühling kritisiert hatten. Zwar gewährten das eidgenössische Arbeitsgesetz und das kantonale Gesetz über die Ausübung des Handels Ausnahmen für die Sonntagsarbeit, beispielsweise für Geschäfte wie Bäckereien, Tankstellen oder eben Blumengeschäfte, so das damalige Votum. Da die Gartencenter aber nicht nur Schnittblumen, sondern auch ein Sortiment an anderen Pflanzen und nicht-pflanzlichen Artikeln führten, seien sie nicht als Blumengeschäfte zu werten; die sonntäglichen Öffnungszeiten seien damit eine Verletzung der Gesetze. Ebenfalls bemängelten die Gewerkschaften die Arbeit der betroffenen Gemeinden und des Amts für den Arbeitsmarkt (AMA), die ihre Kontrollpflichten nicht genügend wahrnähmen.

Aufgrund der am nächsten Tag in verschiedenen Zeitungen erschienenen Artikel reichte Hélène Schilliger, Direktorin des gleichnamigen Gartencenters in Matran, Strafanzeige gegen Armand Jaquier als Vertreter der Unia ein. Mittels Strafbefehl sprach die Staatsanwalt Jaquier der Verleumdung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Strafe von 20 Tagessätzen à 50 Franken und einer Busse von 400 Franken. Gegen dieses Urteil erhob Jaquier Einspruch.

«Hatten eine Bewilligung»

«Die Presseartikel lassen glauben, wir hätten unser Geschäft unerlaubterweise geöffnet. Wir hatten aber die entsprechende Bewilligung der Gemeinde», betonte Hélène Schilliger. Gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft sei eine sonntägliche Öffnung dann erlaubt, wenn 80 Prozent der Verkaufsfläche für Pflanzen genutzt würden. «Auf den restlichen 20 Prozent können wir verkaufen, was wir wollen.» Zudem kritisierte Schilliger, dass neben der falschen Information auch die gewählten Worte, welche die Journalisten übernommen hätten, herabwürdigend gewesen seien.

Er plädiere insbesondere aus zwei Gründen für einen Freispruch, sagte Verteidiger Louis-Marc Perroud. So habe Armand Jaquier nie gesagt, was ihm im Strafbefehl vorgeworfen wird, nämlich dass die Gartencenter keine Bewilligung gehabt hätten. Zudem seien seine Aussagen durch seine Position als Gewerkschafter gerechtfertigt. Dies betonte auch Jaquier selbst: «Unsere Arbeit ist es, die Arbeitnehmer zu schützen. Dazu gehört es auch zu sagen, wenn wir finden, dass ein Gesetz nicht richtig angewandt wird.»

Ähnlich argumentierte Polizeirichter Nicolas Ayer in seiner Urteilsbegründung. So habe Jaquier vor allem die zuständigen Behörden, durch deren Vernachlässigung der Pflichten eine entsprechende Bewilligung erst möglich geworden sei, kritisiert. Ebenfalls sei deutlich geworden, dass der Gesetzesverstoss eine Interpretation der Gewerkschaft sei.

Etwas enttäuscht zeigte sich Hélène Schilliger nach dem Urteil, sie will jedoch keinen Rekurs erheben.

Ein Urteil noch hängig

Trotz des Urteils: Noch sind nicht alle Fragen zur sonntäglichen Öffnung der Zentren geklärt. Im Juni 2013 entschied Carl-Alex Ridoré, Oberamtmann des Saanebezirks, dass das Gartencenter Schilliger mehr ist als ein Blumenladen und daher nicht regelmässig am Sonntag Ware verkaufen darf. Schilliger zog daraufhin vor Kantonsgericht, das Urteil ist noch hängig. Bis das Kantonsgericht einen Entscheid fällt, dürfen alle Gartencenter am Sonntag öffnen.

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