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Unrentable Spielautomaten

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Unrentable Spielautomaten

Staatsrat fühlt sich nicht schuldig

Weder der Kanton noch der Bund kann dafür verantwortlich gemacht werden, dass die neuen Geldspielautomaten in den Restaurants bei der Kundschaft keinen Anklang finden. Dies betont der Staatsrat.

«Der Staatsrat hat im Lauf der letzten fünf Jahre alles getan, was in seiner Macht stand, um die Folgen des Bundesentscheids, Glückspiele nur noch in Casinos zuzulassen, abzufedern», hält die Freiburger Regierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage von Michel Losey fest.

Der SVP-Grossrat aus Sévaz rief in seiner Anfrage in Erinnerung, dass die Freiburger Hersteller und Betreiber von Geldspielautomaten über 200 Arbeitsplätze geschaffen, ein beachtliches Know-how erarbeitet und eine erhebliche Mehrwertschöpfung für den Kanton erzielt haben. «Heute steht dieses Flaggschiff der Freiburger Wirtschaft am Rande des Konkurses», gab er Ende Mai zu bedenken. Er wollte deshalb vom Staatsrat vernehmen, ob dieser bereit sei, bei den politischen und administrativen Instanzen des Bundes zu intervenieren, damit diese Problematik untersucht werde.

Bekanntlich dürfen seit dem 1. April 2005 in den Restaurants und Spielsalons nur noch Geschicklichkeits-Geldspielautomaten aufgestellt werden. Um zu gewinnen, muss man geschickt sein. «Diese neuen Automaten konnten jedoch nicht die Gunst der Spieler gewinnen, so dass die erzielten Umsätze im Vergleich zu den früheren Apparaten geradezu eingebrochen sind», stellt auch der Staatsrat in seiner Antwort fest. «Während die meisten der neuen Automaten überhaupt nicht benutzt werden, haben besonders geschickte und trainierte Spieler in Einzelfällen hohe Gewinne erzielt, so dass der Betrieb dieser Spiele völlig unrentabel wird. Diese Enwicklung ist sowohl für die Betreiber der Spielautomaten wie auch für die betroffenen Gastwirte Besorgnis erregend», teilt er die Ansicht des SVP-Grossrats. «Sie widerspiegelt indes den klaren Willen des Bundesgesetzgebers, wonach Glücksspiele nur noch in Casinos betrieben werden sollten», fügt der Staatsrat bei.

Nicht untätig geblieben

Der Antwort kann weiter entnommen werden, dass der Staatsrat nicht untätig geblieben ist, da ihm das Schicksal der Hersteller und Betreiber von Geschicklichkeitsspielen nicht gleichgültig sei. Zahlreiche Treffen zwischen dem Staatsrat und den betroffenen Kreisen hätten in den letzten Jahren stattgefunden. Auch habe sich der Staatsrat mit einem Brief an Bundesrat Christoph Blocher gewandt. Dieser habe jedoch erneut bestätigt, dass die Kantone für die Regelung dieses Bereichs nicht zuständig seien. Die Eidg. Spielbankenkommission sei mit dem Vollzug des Spielbankengesetzes beauftragt worden. Sie ist es auch, welche entscheidet, ob ein Automat als Geschicklichkeitsspiel anerkannt wird. Die Kommission könne vom klaren Gesetzestext nicht abweichen. Sie habe aber die Automatenbetreiber mehrfach und ausdrücklich auf die fundamentalen Änderungen hingewiesen, die das neue Gesetz mit sich bringe.

Schmerzhafte Auswirkungen

Der Staatsrat ist sich bewusst, dass sich die vom Bundesrat seit 1998 verfolgte Politik nun im Kanton Freiburg sehr schmerzhaft auswirkt. Er erinnert dabei an Escor. Aber auch zwei andere Firmen würden sich in einer sehr schwierigen Lage befinden. Mit Genugtuung kann er jedoch feststellen, dass kürzlich ein Unternehmen aus der Zentralschweiz den von der Firma Escor aufgegebenen Bereich übernommen hat. «Dies beweist, dass für solche Automaten durchaus ein Markt besteht», gibt er sich zuversichtlich.

Bezüglich der von der «Loterie Romande» betriebenen «Tactilo»-Automaten ist ein Verfahren hängig. Laut Staatsrat haben diese keinen Einfluss auf die Rentabilität der Geschicklichkeitsspiele, sollten sie aus den Gaststätten entfernt werden müssen. az

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