Autor: Fahrettin Calislar
Freiburg Die Präsidentin der zuständigen grossrätlichen Justizkommission, Emmanuelle Kaelin Murith, kann sich nicht an einen vergleichbaren Fall erinnern: Die Staatsanwaltschaft hatte dem Kantonsparlament beantragt, die Immunität des Friedensrichters des Sensebezirks aufzuheben (die FN berichteten).
Die Staatsanwaltschaft und die Justizkommission halten beide fest, dass für Schwartz die Unschuldsvermutung gilt. Der Staatsanwalt untersucht einen leichten Fall von Diebstahl. Gegen Schwartz bestehe ein Strafverdacht, so die Staatsanwaltschaft. Schwartz’ Immunität stand der Untersuchung im Weg. Um ihn als Beschuldigten vernehmen zu können, musste die Immunität aufgehoben werden. Andernfalls hätte der Fall nicht weiterverfolgt werden können. Schwartz selbst hatte den Antrag befürwortet.
Keine Diskussion
Wie Kaelin in ihrer kurzen Ansprache sagte, habe die Kommission mit der betroffenen Person gesprochen und daraufhin den Antrag der Staatsanwaltschaft unterstützt. Schliesslich hob der Rat Schwartz’ Immunität auf. Es gab keine Diskussion. Die Abstimmung wurde schriftlich und geheim durchgeführt, wie dies das Gesetz vorschreibt. Der Rat akzeptierte die Aufhebung mit 98 zu 4 Stimmen. Nötig war die qualifizierte Mehrheit von 56 Grossräten.