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Unzureichend gesichert: Vorgesetzter für Unfall von Mitarbeiter verurteilt

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Geschäftsführer einer Heizungsbaufirma muss sich nach einem Unfall einer seiner Mitarbeiter auf einer Baustelle wegen unzureichender Sicherheitsvorkehrungen verantworten.

Der Hilfsmonteur einer Heizungsfirma rutschte im September 2022 auf einer Baustelle aus und stürzte sechs Meter in die Tiefe. Dabei zog er sich mehrere Verletzungen und Knochenbrüche zu. Zu diesem Unfall hätte es nicht kommen dürfen, urteilt die Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl gegen den Geschäftsführer der Heizungsfirma.

Untersuchungen hätten ergeben, dass sowohl an der südlichen als auch der nördlichen Dachfläche – von wo der Hilfsmonteur stürzte – keine ausreichenden Schutzmassnahmen getroffen worden waren.

Gefahren ignoriert

In dem Strafbefehl wirft die Staatsanwaltschaft dem Geschäftsführer des betroffenen Unternehmens vor, seine Pflicht verletzt zu haben. Er habe keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen und diese nicht überprüft. Da der Mann das Gebäude nicht ordnungsgemäss sicherte, habe er mit Eventualvorsatz gehandelt. Als Fachmann und Sicherheitsbeauftragter hätte er die Gefahr für seine Angestellten nicht ignorieren dürfen. Indem er nur teilweise Sicherheitsmassnahmen ergriff, habe er das Risiko in Kauf genommen, andere Personen ernsthaft zu gefährden.

Die Staatsanwaltschaft hat den Mann nun wegen des Verstosses gegen das Bundesgesetz über die Unfallversicherung zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 110 Franken verurteilt. Die Probezeit wurde auf zwei Jahre festgelegt. Hinzu kommt eine Geldbusse von 300 Franken. Die Tagessätze können auch in Form von gemeinnütziger Arbeit geleistet werden.

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