Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Urteil gegen Ex-Beamten bestätigt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das Freiburger Kantonsgericht hatte den früheren Dienstchef für die französischsprachigen Primarschulen im März des gewerbsmässigen Betrugs und der Urkundenfälschung im Amt schuldig gesprochen und zu drei Jahren und fünf Monaten Zuchthaus verurteilt. Zwischen 1992 und 2001 hatte er 1,05 Millionen Franken Staatsgelder abgezweigt.

Aufwendiger Lebensstil

Insgesamt 38 Mal liess sich der heute 58-Jährige mit fingierten Rechnungen hohe Beträge auf ein Bankkonto überweisen, das er eröffnet hatte. Mit dem Geld finanzierte er sich seinen aufwendigen Lebensstil mit schicken Autos und Cabaret-Besuchen. Die Sache flog im Jahr 2001 anlässlich einer Buchprüfung auf.Vor Bundesgericht hatte der Verurteilte unter anderem bestritten, «arglistig» im Sinne des Betrugstatbestandes gehandelt zu haben. Der damalige Regierungsrat, dessen Adjunkt sowie die Mitarbeiter der Buchhaltung hätten bei der Gegenzeichnung und der Ausführung der Zahlungsanweisungen leichtfertig gehandelt.Das trifft laut den Lausanner Richtern jedoch nicht zu. Vielmehr habe sich der Verurteilte in arglistiger Weise das herrschende Vertrauensverhältnis und die Auslastungssituation des Regierungsrates zunutze gemacht. Gegenüber Untergebenen habe er zudem seine übergeordnete Position ausgenutzt.Schliesslich hat laut Bundesgericht das Verfahren der Freiburger Justiz auch nicht überlange gedauert. Nicht zu beanstanden sei angesichts der komplexen Angelegenheit insbesondere die Dauer von sechseinhalb Monaten für die Ausfertigung der erstinstanzlichen Urteilsbegründung. sda

Meistgelesen

Mehr zum Thema