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Urteil gegen Selbstjustiz nach Tankstellenraub

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Er hat einen Tankstellenräuber mit dem Auto verfolgt, ihn angefahren und überwältigt. Mehrmals hat er mit der Faust auf ihn eingeschlagen und ihn in Schach gehalten, bis die Polizei eintraf. Für diese Tat ist ein 35-jähriger Mann gestern vor dem Strafgericht des Seebezirks der einfachen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt worden. Mit dem Urteil folgte das Strafgericht dem Begehren der Staatsanwaltschaft. Es solle ein Zeichen dafür sein, dass das Gesetz keine Selbstjustiz zulasse, sagte Gerichtspräsident Markus Ducret.

Mit der Luftpistole bedroht

Beim Verfolger handelte es sich nicht um einen Kunden, der während des Überfalls zufällig im Tankstellenshop war, sondern um den Ehemann der Shop-Angestellten. Er wartete im Laden auf sie, um sie von der Arbeit abzuholen. Kurz vor Ladenschluss trat der Täter ein, mit einer Mütze maskiert und mit einer ungeladenen Luftpistole bewaffnet. Mit vorgehaltener Waffe und den Worten, er wolle Geld, sonst schiesse er, zwang er die Shop-Angestellte dazu, ihm das Geld aus der Kasse auszuhändigen. Mit der Beute in der Höhe von 2300 Franken flüchtete er in Richtung Auto. Dass der Ehemann der Angestellten alles tat, um den Täter zu erwischen, sei «nichts als verständlich», sagte dessen Anwalt Theo Studer. Statt einer bedingten Geldstrafe, zu der er verurteilt wurde, forderte er eine Genugtuung.

Eine Genugtuung von 5000 Franken muss der Räuber der Angestellten bezahlen. Ihr Leben sei seit dem Überfall «völlig verändert», sagte die Frau vor Gericht. Seit dem traumatischen Erlebnis könne sie nicht mehr arbeiten, und sie sei bis heute in psychologischer Behandlung und müsse Antidepressiva nehmen.

«Glückloser» Täter

Der Tankstellenräuber wurde vom Strafgericht des Seebezirks zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Das Gericht schob die Strafe jedoch zugunsten eines Aufenthalts in einer Arbeitserziehungsanstalt auf. Damit soll der 25-jährige Täter, der bei seinen Eltern in der Stadt Freiburg lebt und seit dem Primarschulabschluss vor neun Jahren arbeitslos ist, eine «letzte Chance bekommen, aus seinem Leben etwas zu machen», wie Gerichtspräsident Markus Ducret sagte. Mit diesem Urteil folgte das Strafgericht dem Verteidiger André Clerc. Ein Motiv für die Tat fehle bei seinem Mandanten, sagte Clerc in seinem Plädoyer. Er habe den Raub aus Planlosigkeit begangen. Zuhause in seinem Zimmer sitzen, TV schauen, auf dem PC spielen und auf jede Bewerbung eine Absage zu erhalten, mache den Täter «glücklos». Unglücklich war auch der Tag seiner Verurteilung: Gestern hatte der Hauptangeklagte Geburtstag.

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