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Vaterschaftsurlaub ist seit Anfang Jahr Realität

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Am 27. September 2020 hat die Stimmbevölkerung mit einem wuchtigen Ja einem gesetzlichen Vaterschaftsurlaub zugestimmt. Seit dem 1. Januar 2021 haben nun alle Männer, die Väter werden, das Recht auf mindestens zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Travailsuisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, und seine Mitgliedsverbände haben über zehn Jahre für einen Vaterschaftsurlaub in der Schweiz gekämpft, nun ist er Realität. «Das ist ein Meilenstein für die Schweizer Familienpolitik und einer der wenigen sozialpolitischen Schritte der letzten Jahre», schreibt der Verband in einer Mitteilung. «10 Jahre Einsatz für 10 Tage Vaterschaftsurlaub sind ein sehr grosser Aufwand, der sich aber mehr als gelohnt hat. Jede Familie erhält zur Geburt wertvolle Zeit», sagt Adrian Wüthrich, Präsident von Travailsuisse.

Die Arbeit sei damit aber noch nicht beendet: In den drei Monaten zwischen dem Abstimmungserfolg und der Inkraftsetzung des neuen Gesetzes seien über hundert Anfragen von zukünftigen Vätern eingegangen. «Neben vielen offenen Fragen erhalten wir leider auch erste Meldungen von Arbeitnehmenden, auf die Druck ausgeübt wird, damit sie den Urlaub nicht oder nur teilweise beziehen», sagt Arno Kerst, Präsident der Gewerkschaft Syna, die gemeinsam mit dem Personalverband Transfair einen Grossteil der Kampagne bestritten hat. Greta Gysin, Co-Präsidentin von Transfair, hält fest: «Wir werden beobachten, wie die Arbeitgeber sich verhalten, und wenn nötig arbeitsrechtliche Schritte einleiten.»

Jeder Vater eines Kindes, das nach dem 31. Dezember 2020 geboren wird, hat ein Recht auf 10 Arbeitstage Vaterschaftsurlaub, was 14 Taggeldern entspricht. Diese 10 Arbeitstage dürfen nach Belieben innerhalb des ersten halben Lebensjahrs des Kindes bezogen werden. Entschädigt werden diese Tage zu 80 Prozent des Einkommens über die Erwerbsersatzordnung, die Entschädigung beträgt aber maximal 196 Franken pro Tag. Der Arbeitgeber muss sie bei der Ausgleichskasse beantragen.

tn

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