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Velokontrolle mit der Kantonspolizei in Freiburg

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Die Kantonspolizei Freiburg führt regelmässig Velokontrollen im Kanton durch. Die FN sind in der Stadt bei einer solchen Verkehrskontrolle dabei gewesen und haben den Polizisten über die Schulter geschaut. 

Beim Kreisel bei der Pérolles-Allee zwischen der Universität und der Berufsfachschule haben sich vier Polizisten positioniert: zwei auf der einen und zwei auf der anderen Strassenseite. Sie halten Ausschau und winken rüber zur Kontrolle, und zwar nicht Autolenkende, sondern Velofahrerinnen und -fahrer. 

Zwei Polizisten bei einer Velokontrolle.
Til Bürgy

Unterschiedliche Gründe

Bei der Haltestelle Charmettes befinden sich die Polizisten Pascal Ledermann und Matthias Bächler. Beide arbeiten seit 26 Jahren bei der Kantonspolizei. Velokontrollen wie diese sind Teil ihrer alltäglichen Aufgaben. Wie oft sie welche durchführen, sei stets unterschiedlich. «Wir sind in Tafers stationiert. Dort führen wir entweder Kontrollen durch, wenn bestimmte Beschwerden eingehen, oder ganz spontan, wenn wir etwas bemerken», sagt Bächler. «Es kann sein, dass uns jemand anruft und sagt, dass auf einem bestimmten Strassenabschnitt jeden Abend ein Velofahrer ohne Licht fährt. Das würden wir dann überprüfen gehen», so Bächler. Solche Beschwerden würden relativ häufig vorkommen. Eine organisierte Kontrolle, bestehend aus vier Polizisten an einem bestimmten Abschnitt, wie am heutigen Tag, sei jedoch selten. Meistens seien sie in Zweierpatrouillen unterwegs.

Bächler winkt einen älteren Mann auf einem E-Bike zur Seite. Er spricht mit ihm und weist ihn darauf hin, dass E-Bikes seit April letzten Jahres auch während dem Tag mit Licht fahren müssen. Der Mann schaltet das Licht ein und fährt weiter. «Viele wissen das nicht und deswegen weisen wir sie darauf hin», sagt er. Eine Busse erhalte der eigentlich Fehlbare aus diesem Grund nicht. 

Bei E-Bikes muss das Licht immer angeschaltet sein.
Til Bürgy

Immer einen Grund

«Wenn wir Velos kontrollieren, halten wir nicht einfach alle systematisch an, sondern nur, wenn wir etwas Bestimmtes feststellen», präzisiert Ledermann. Es gebe viele mögliche Gründe: fehlendes Licht am Abend, Fahren auf dem Trottoir, Trunkenheit am Lenker und ein fehlender Helm auf dem E-Bike. Grundlos jemanden anzuhalten, sei heikel: «Manche nehmen das falsch auf und beschuldigen uns, dass wir diskriminieren. Da passen wir auf», meint er. Kontrolliert werde das Verhalten der Lenker, aber auch die Ausrüstung der Fahrräder – speziell bei E-Bikes. 

Die meistens würden Kontrollen akzeptieren und gut darauf reagieren. Einige seien erstaunt, weil sie sich solche Kontrollen nicht gewohnt sind. «In den meisten Fällen weisen wir auf eine Sache hin. Häufig sind die Leute einsichtig und verstehen es. Wir büssen eher selten und sind schon ziemlich kulant», so Ledermann. Es gehe ihnen darum, für Sicherheit auf den Strassen zu sorgen und die Lenkerinnen und Lenker auf die Verkehrsregeln hinzuweisen. Es sei jedoch auch schon vorgekommen, dass welche weitergefahren sind und nicht angehalten haben. 

Die meisten Menschen reagieren auf Kontrollen positiv. 
Til Bürgy

Regeln für E-Trottinetts

Auf der anderen Seite des Kreisels neben der Universität stehen Arnaud Defferrard und Adrien Rolle. Sie halten gerade einen E-Trottinettfahrer an, der auf dem Trottoir fährt und kein Licht hat. Rolle spricht den Mann darauf an und lässt ihn dann weiterfahren. «E-Trottinetts sind Fahrrädern gleichgestellt. Sie müssen auf der Strasse fahren», so Rolle. Und auch sie müssen tagsüber Licht haben. Der Fahrer wird darauf hingewiesen und darf dann wieder weiterfahren – doch diesmal auf der Strasse. Auch hier gibt es keine Busse: «Das ist immer situationsabhängig, je nach Vorfall und Einsicht der Person», so Defferrard. Wenn jemand bei Rot über die Ampel fahre, gebe es natürlich immer eine Busse. «Viele Velos fahren einfach durch und das ist gefährlich. E-Bikes können ja schliesslich sehr schnell fahren. Deswegen büssen wir hier immer.» Kosten tut dies die Velofahrerin laut Gesetz 60 Franken – ein Autofahrer muss hingegen 250 Franken zahlen. Auch Kopfhörer während der Fahrt sind verboten und führen garantiert zu einer Busse. Zu den häufigsten Vergehen gehöre allerdings das fehlende Licht am Velo, weiss Defferrard. 

Unterschiedlich lang

Velokontrollen lanciert die Polizei vor allem dort, wo regelmässig viele Velos durchfahren – wie bei der Uni. «Wir führen solche Standardkontrollen in der Stadt sicher einmal die Woche durch. Ab und zu kontrollieren wir Velos bewusst am Abend», sagt Defferrard. Dabei gehe es besonders darum, den Alkoholpegel und die Fahrradbeleuchtung zu kontrollieren.

Kontrollen dieser Art dauern immer unterschiedlich lang. An diesem Tag machen die Beamten nach gut einer Stunde an der Strasse Schluss. 

Zahlen und Fakten

Zahlen rund um E-Bikes 

Laut dem Bundesamt für Strassen (Astra) zeigen die Unfälle mit E-Bikes im Kanton Freiburg eine steigende Tendenz. 2022 gab es 56 Unfälle mit E-Bikes. Zum Vergleich: 2019 waren es noch 29. E-Bike-Lenkende sind ebenfalls immer häufiger die Hauptverursacher der Unfälle. 2019 waren in 19 Fällen die E-Bike-Lenkenden die Hauptverursachenden eines Unfalls. 2022 hat sich diese Zahl bereits verdoppelt. 2023 haben sich bereits sieben Unfälle mit E-Bikes ereignet (Stand April 2023). Die Tendenz ist aber weiter steigend. Nicht nur die Unfallzahlen steigen, sondern auch die Anzahl der Diebstähle. Die Zahl ist laut Statistiken des Astra in den letzten drei Jahren stetig gestiegen. Bereits 2020 sind 107 E-Bikes in Freiburg gestohlen worden. 2022 waren es 196, dieses Jahr wurden schon 67 E-Bikes als gestohlen gemeldet. agr

Verkehr

Regeln für E-Bikes

Für E-Bikes gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Velos. Dazu gehören die klassischen Verkehrsregeln, wie beispielsweise, sich an die Vortrittsregeln zu halten. E-Bike-Fahrende müssen laut dem Touring Club Schweiz (TCS) genau wie normale Velofahrende auf der Velospur fahren. So gilt auch für E-Bikes, dass bei einer roten Ampel angehalten werden muss. Trotzdem gibt es ein paar Unterschiede, auch je nach E-Bike-Typ. Denn es gibt die leichten E-Bikes, bei denen die Tretunterstützung bis zu 25 km/h reicht. Und es gibt die schnellen E-Bikes, bei denen die Tretunterstützung bis 45 km/h geht. Zwischen den beiden gibt es regeltechnisch Unterschiede. So müssen Personen mit schnellen E-Bikes einen Helm tragen, bei leichten E-Bikes ist es keine Pflicht. Ebenfalls bedürfen die schnellen E-Bikes eines orangen Nummernschilds beziehungsweise einer amtlichen Zulassung – die leichten E-Bikes nicht. Auch ein Rückspiegel ist für die schnellen E-Bikes nötig. Für beide Velotypen muss Folgendes eingehalten werden: Es braucht einen Töffliführerausweis (ab 14 bis 16 Jahren), fest angebrachte Velobeleuchtung, und seit April letzten Jahres muss auch tagsüber mit Licht gefahren werden. Neu gilt zudem seit Januar 2021: Rechtsabbiegen bei Rot ist bei einer Zusatztafel erlaubt. Ausserdem müssen sich die E-Bikes genau wie Autos an die Tempovorschriften halten. agr

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