Autor: PAscal Jäggi
Am Abend des 3. März 2006 hat sich ein Unfall ereignet, der Freiburg bewegte. Eine damals 17-jährige Frau kam ums Leben, als ein Baugerüst am Hauptpostgebäude in Freiburg dem Wind nachgab und die junge Frau unter sich begrub. Sie war an diesem Abend Gast im Café XXème, das sich im Postgebäude befindet. Zum Zeitpunkt des Unfalls stand das Opfer vor dem Gebäude.
Fünf Firmen beschuldigt
Die langwierige Untersuchung des Vorfalls unter der Leitung von Untersuchungsrichter Michel Morel hat sieben Beschuldigte vor das Bezirksgericht gebracht. Die Angeschuldigten sind Vertreter von zwei mandatierten Firmen, die für den Gerüstbau, und von zwei weiteren, die für die Arbeiten am Gebäude, die Entfernung von Asbest, zuständig waren. Nicht angeschuldigt ist der Projektleiter, wohl aber der Bauleiter derselben Firma.
Happiger Vorwurf
Dabei müssen sich die Angeschuldigten, neben der Verletzung der Regeln der Baukunde, nicht nur wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Sie könnten gemäss der Untersuchung auch wegen eventualvorsätzlicher Tötung angeklagt werden. Ein erheblicher Unterschied – für Letzteres werden Gefängnisstrafen ab fünf Jahren ausgesprochen, während für die fahrlässige Tötung eine Obergrenze von drei Jahren Gefängnis gilt.
Zu schwache Verankerung
Den Verantwortlichen wird vorgeworfen, das Gerüst zu schwach verankert zu haben. Ein Experte hat diese fehlende Verankerung als «schwerwiegend und unentschuldbar» bezeichnet. Nach seiner Meinung hätte das Gerüst an 24 Orten verankert werden müssen. Zu Beginn brachte die Gerüstbaufirma neun Verankerungen an. Nach Ansicht des Experten wäre auch das zu wenig gewesen.
Am Tag des Unglücks hielten gar nur drei Verankerungen das Gerüst. Arbeiter des mit der Sanierung mandatierten Unternehmens hatten die anderen entfernt, um Fassadenelemente leichter anbringen zu können. Laut dem Experten hätten bereits Winde mit 60 Kilometern pro Stunde dieses Gerüst zum Einstürzen gebracht, am Abend des Unglücks wehten Winde mit 90 Kilometern pro Stunde.
Während die Arbeiter durch das Entfernen der Verankerungen die direkte Verantwortung für das Unglück tragen, wird dem Bauleiter und den übergeordneten Verantwortlichen vorgeworfen, die Situation ungenügend geprüft zu haben.
Fünf Prozesstage geplant
Der Prozess dauert voraussichtlich fünf Tage. Die Familie des Opfers tritt dabei als Nebenklägerin auf.