Die fünf Umweltverbände Pro Natura Freiburg, Mountain Wilderness, der Ornithologische Verein Freiburg, der Schweizer Vogelschutz sowie die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz hatten im Juli 2009 Einsprache gegen das Baugesuch für die neun Windturbinen auf dem Schwyberg erhoben. Dies deshalb, weil der Windpark womöglich eine wichtige Vogelzugroute tangiere und das Baugesuch ohne ornithologische Abklärungen aufliege.
Der Rekurs der Umweltverbände liegt zurzeit beim Bau- und Raumplanungsamt des Kantons Freiburg. Die FN wollten vom Oberamtmann des Sensebezirks, Nicolas Bürgisser, wissen, wie es in diesem Verfahren weitergeht und wer in diesem Prozess überhaupt noch mitreden kann.
Nicolas Bürgisser, am 26. Juni 2009 wurde das Baugesuch für die neun Turbinen auf dem Schwyberg öffentlich aufgelegt. Wo steht das Baubewilligungsverfahren momentan?
Das Baubewilligungsverfahren geht seinen im Gesetz vorgesehenen Weg. Die spezialisierten Ämter analysieren zurzeit die Akten und geben eine Stellungnahme respektive ein Gutachten ab. Dieses hat jeweils eine Quintessenz, welche positiv, positiv mit Bedingungen oder negativ sein kann. Die Koordination dieser Vernehmlassungen organisiert das Bau- und Raumplanungsamt des Kantons Freiburg.
Was sind die nächsten Schritte?
Sobald alle Gutachten und Studien vorliegen, schickt das Bau- und Raumplanungsamt des Kantons diese Akten dem Oberamt des Sensebezirks. Wir werden dann anschliessend aufgrund dieser Akten, Fakten und Studien die Baubewilligung erteilen oder verweigern.
Wer hat in welcher Form noch die Möglichkeit, Einfluss auf den Verlauf des Projektes zu nehmen?
Alle per Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten stehen natürlich zur Verfügung. Das heisst, falls der Oberamtmann des Sensebezirks die Baubewilligung erteilt oder verweigert, können die Betroffenen – das sind die Einsprecher, die Anwohner, die Gemeinden sowie die Baugesuchsteller – Rekurs beim Kantonsgericht einlegen. Anschliessend steht auch die Rekursmöglichkeit ans Bundesgericht offen. ak