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Verhältnis- oder Mehrheitswahl?

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In vielen Haushalten im Kanton Freiburg werden bald die Unterlagen für die Gemeindewahlen vom 28. Februar im Briefkasten liegen. Dabei gilt die Regel: Der Generalrat wird durch Proporzwahl bestimmt, der Gemeinderat durch Majorzwahl–es sei denn, eine Gemeinde reicht ein Gesuch ein, um auch den Gemeinderat mit dem Proporzsystem zu wählen.

Für die kommenden Wahlen haben 22 Gemeinden im FN-Einzugsgebiet einen entsprechenden Antrag eingereicht (siehe Kasten). Doch wo liegt der Unterschied zwischen den beiden Systemen?

Parteistimmen zählen

Bei einer Proporzwahl stimmen die Wähler sowohl für eine politische Partei als auch für eine Kandidatin oder einen Kandidaten. Es ist eine Verhältniswahl, denn ausschlaggebend für die Verteilung der Sitze ist die Stärke der Parteien oder der Listenverbindungen: Um die Sitze zu verteilen, zählt also die Zahl der Parteistimmen. Erst wenn klar ist, wie viele Sitze eine Liste erhält, werden diese unter den Kandidatinnen und Kandidaten verteilt–je nach Anzahl der gemachten Stimmen.

Wer also eine Partei, eine Listenverbindung oder eine Wählergruppe unterstützen möchte, muss deren bereits vorgedruckte Liste ins Couvert legen oder aber auf der unbedruckten Liste den Namen der Partei eintragen. So erhält die gewünschte Partei auch Stimmen für durchgestrichene Kandidaten oder leere Linien. Steht hingegen kein Name auf der Liste, gehen diese Stimmen verloren.

Möglich ist auch das Panaschieren: Dabei streicht der Wähler auf der Liste einer Partei einen Namen durch und fügt den Namen des Vertreters einer anderen Partei ein. Die aufgeführten Kandidaten bringen ihrer eigenen Partei eine Stimme, selbst wenn sie auf einer anderen Liste aufgeführt sind. Nicht erlaubt ist hingegen bei den Gemeindewahlen das Kumulieren, also die zweifache Nennung eines Namens auf derselben Liste.

Nur Kandidatenstimmen

Bei der Majorzwahl gibt es keine Parteistimmen, sondern nur Kandidatenstimmen. Die Majorzwahl ist deshalb viel stärker personalisiert–und einfacher: Es ist eine Mehrheitswahl, bei der die Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen einen Sitz erhalten. Jedoch kann die Majorzwahl zwei Wahlgänge umfassen. Denn beim ersten Wahlgang müssen die Kandidaten das absolute Mehr erreichen, um gewählt zu sein. Das bedeutet, dass ein Kandidat eine Stimme mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen erhalten muss, um gewählt zu sein. Werden damit am 28. Februar nicht alle Sitze besetzt, kommt es am 20. März zu einem zweiten Wahlgang. An diesem dürfen höchstens doppelt so viele Personen teilnehmen, wie es Sitze zu besetzen gibt. Bei diesem Wahlgang gilt das einfache Mehr: Diejenigen Personen, die am meisten Stimmen erhalten, sind gewählt–bis alle Sitze verteilt sind.

Fakten

22 Gemeinden wählen mit Proporzsystem

Üblicherweise erfolgt die Wahl des Gemeinderats mit dem Majorzsystem. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Wahlen mit dem Proporzsystem zu stellen. Im FN-Einzugsgebiet haben 22 Gemeinden einen solchen Antrag gestellt.Saanebezirk:Avry, Freiburg, Givisiez, Granges-Paccot, Marly, Matran, Villars-sur-Glâne.Seebezirk:Galmiz, Gurmels, Kerzers.Sensebezirk:Alterswil, Bösingen, Düdingen, Giffers, Heitenried, Schmitten, St.Ursen, Tafers, Tentlingen, Überstorf, Wünnewil-Flamatt.Greyerzbezirk:Jaun.rb

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