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Verkehrssünder muss blechen

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Als die Kantonspolizei Freiburg am 7. August 2013 in Bulle einen Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle anhalten wollte, hatte dieser bereits mehr als zweieinhalb Jahre keinen gültigen Verkehrsausweis. Kein Wunder, dass er versuchte, der Kontrolle zu entgehen. Er fuhr einfach weiter, vollzog auf der Umfahrungsstrasse H190 ein paar riskante Manöver und überfuhr eine Sicherheitslinie, um andere Autos zu überholen. Vergebens. Anhand des Autokennzeichens kam ihm die Polizei auf die Schliche. Dies, obwohl das Nummernschild des Wagen gar nicht mit der registrierten Automarke übereinstimmte.

Der 41-Jährige war bei der Polizei kein Unbekannter. Bereits 2008 war er von der Staatsanwaltschaft Genf wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt worden. Im November 2011 wurde er von der Freiburger Staatsanwaltschaft wegen weiterer Verkehrsdelikte verurteilt. Die Strafe lautete auf 200 Stun- den gemeinnützige Arbeit und 1500 Franken Busse.

Keine gute Prognose

Offenbar haben alle Strafen keine Wirkung gezeigt. Die Staatsanwaltschaft weist in ihrem Urteil darauf hin, dass die neuesten Delikte innerhalb der Probezeit von drei Jahren verübt worden sind. Sie konnte deshalb keine günstige Prognose stellen und sprach eine unbedingte Strafe aus. Diese besteht aus 90 Tagessätzen zu 100 Franken, also 9000 Franken, einer Busse von 500 Franken sowie den Verfahrenskosten von 445 Franken.

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