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Verletzt in Frankreich ausgesetzt

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«Ich bin meinem ehemaligen Arbeitgeber nicht böse», sagte F. L. gestern vor dem Strafgericht des Saanebezirks. Dabei hätte er allen Grund dazu. Denn sein Chef setzte mutwillig die Gesundheit und das Leben des Chinesen aufs Spiel.

Vor zehn Jahren begann F. L. für einen Bodenleger in Villars-sur-Glâne zu arbeiten, eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung hatte er nicht. Sein Chef V. C. L., ein heute 50-jähriger Schweizer vietnamesischer Abstammung, nutzte den ungelernten Mann, der kaum Französisch spricht, schamlos aus. Er liess ihn zehn bis elf Stunden pro Tag schuften, für einen Hungerlohn von 2000 Franken pro Monat.

 Am 11. August 2010 passierte bei der Arbeit ein schweres Unglück. Die beiden rissen in einer Wohnung in Marly einen alten Teppich raus. Dazu tränkte V. C. L den Teppich zuerst mit hochentzündlichem Lösungsmittel. Dann verliess er den Raum und befahl seinem Angestellten, den Teppich zu entfernen–mit einer defekten Maschine, deren Motor Funken sprühte.

Schwere Verbrennungen

Es kam zu einer schweren Explosion, welche die Wohnung verwüstete. F. L. erlitt Verbrennungen zweiten Grades am Kopf, am Hals und an den Armen. Um Probleme mit der Polizei wegen des illegal beschäftigten F. L. zu verhindern, schaffte ihn V. C. L kurzerhand mit dem Auto über die französische Grenze und setzte ihn in der Nähe von Annemasse aus.

Unter höllischen Schmerzen schleppte sich F. L. in eine Apotheke, wo man sofort die Ambulanz verständigte. Zu spät: Fast sechs Stunden nach dem Unfall waren die erlittenen Schäden zum Teil bereits irreparabel. Sechs Wochen lag F. L. in einer französischen Spezialklinik und musste eine Hauttransplantation über sich ergehen lassen. Noch heute leidet er unter den Folgen des Unfalls.

Angeklagter wiegelt ab

Sein ehemaliger Chef sagte gestern vor Gericht, sein Angestellter habe ihn gebeten, ihn nach Frankreich zu bringen. «Und jetzt soll ich der Bösewicht sein?»

V. C. L ist angeklagt unter anderem wegen fahrlässiger Verursachung einer Explosion, schwerer Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung. Ihm droht eine mehrjährige Haftstrafe. Zudem kommen hohe Schadenersatzforderungen des Opfers (240 000 Franken) und der Gebäudeversicherung (54 000 Franken) auf ihn zu. Der Prozess wird am 14. Mai mit der Anklage und den Plädoyers fortgeführt. bearbeitet von mos/FN

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