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Verletzungen waren schwer

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Ein 39-Jähriger, der bei einem Verkehrsunfall Brüche an beiden Armen und Beinen davontrug, erlitt eine schwere Körperverletzung im Sinne des Strafgesetzes. Dies hat Polizeirichter Peter Rentsch entschieden, nachdem er das Unfallopfer sowie den Beschuldigten in einer Verhandlung angehört hatte (die FN berichteten). Der Polizeirichter korrigiert damit einen Entscheid der Staatsanwaltschaft, welche die Verletzungen im Strafbefehlsverfahren gegen den Beschuldigten als einfach eingestuft hatte. Dagegen wehrte sich das Unfallopfer, weshalb es zu einer Gerichtsverhandlung kam.

An der Strafe für den 88-jährigen Beschuldigten ändert sich trotz des strengeren Urteils nichts: Er wird zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen sowie zu einer Busse verurteilt. Dem Unfallopfer ging es denn auch nicht in erster Linie um die Erhöhung des Strafmasses, sondern um die schärfere juristische Qualifikation der Tathandlung, da dies seiner Forderung im haftpflichtrechtlichen Verfahren gegen den Beschuldigten behilflich ist. Dazu kommt die psychologische Aufarbeitung des Unfalls für den 39-Jährigen, der noch heute unter den Folgen leidet. «Wenn das, was ich erlitten habe, eine einfache Körperverletzung sein soll, dann verstehe ich die Welt nicht mehr», hatte er vor Gericht zu Protokoll gegeben.

beg

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