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Vermögensverwalter der Pensionskasse ACSMS wird zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

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Das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg hat den Vermögensverwalter, der 70 Millionen Franken veruntreut hatte, zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt.

70 Millionen Franken: So viel hat ein Vermögensverwalter zwischen 2008 und 2013 mit riskanten Investitionen in den Sand gesetzt. Das Geld gehörte der Freiburger Pensionskasse ACSMS, Privaten und einem Unternehmen unter panamaischem Recht.

Das Freiburger Wirtschaftsstrafgericht hat ihn nun am Dienstag wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, qualifizierter Veruntreuung und gewerbsmässigem Betrug zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Den Tatbestand der Geldwäsche sah es als verjährt an. Die zentrale Frage, mit der sich das Gericht unter Vorsitz von Benoît Chassot auseinanderzusetzen hatte, war, inwiefern sich die Geschädigten vor den Machenschaften des Vermögensverwalters hätten schützen können.

Was die Kasse der Vorsorgestiftung der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) angeht, ging es davon aus, dass sich die Pensionskasse als professionelle Anlegerin mehr Fragen hätten stellen sollen. Sie habe zu leichtsinnig gehandelt, weshalb sie ein Mitverschulden trage. Das Gericht verneinte demnach Betrug, der Arglist voraussetzt, und gesteht ACSMS aus diesem Grund auch keinen vollumfänglichen Schadenersatz zu. Dagegen bejahte es den Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung. 

In Bezug auf eine Reihe von kleineren Investoren sah das Wirtschaftsstrafgericht Betrug als erwiesen an. Der Vermögensverwalter habe in diesen Fällen das Vertrauensverhältnis arglistig missbraucht und deren Geld in qualifizierter Weise veruntreut. 

Im Fall der Pensionskasse der Buissonnets-Stiftung, welche ebenfalls vom Verurteilten beraten worden war und der mit Investitionen in Lehmann Brothers schwere Verluste zugefügt wurde, bejahte das Gericht den Tatbestand der qualifizierten Veruntreuung. 

Schuld wiegt schwer

In Bezug auf die Strafzumessung sagte Gerichtspräsident Chassot:

Das Verschulden des Verurteilten ist gross. Er hat während zehn Jahren vorsätzlich und skrupellos gehandelt. Er hat das Vertrauen zahlreicher Investoren verraten.

Der Vermögensverwalter habe aus rein egoistischen Motiven gehandelt, um seinen ausschweifenden Lebensstil zu finanzieren. Die ihm anvertrauten Mittel nutzte der Mann, um Dritte zu entschädigen, eine seiner Firmen zu finanzieren und um eine Rechnung für sein Chalet in Champéry zu bezahlen. Den Grossteil des Betrags, nämlich rund 43 Millionen Franken, investierte er in riskante Immobilienprojekte. Die restlichen 27 Millionen Franken setzte er für private Darlehen und Trading ein und bezahlte vorherige Investoren aus.

Staatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach hatte nach einem geplatzten Deal, in dem der Angeklagte in einem abgekürzten Verfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, qualifizierter Veruntreuung und Geldwäsche, nicht aber wegen Betrug eine unbedingte Haftstrafe von fünf Jahren hätte absitzen sollen, eine Freiheitsstrafe von acht Jahren verlangt. 

Weiterzug wahrscheinlich

Obwohl der verurteilte Vermögensberater geständig ist, ist davon auszugehen, dass er das Urteil ans Kantonsgericht weiterziehen wird. Sein Pflichtverteidiger, Jacques Michod, hatte aufgrund des ursprünglich ausgehandelten, vom Wirtschaftsstrafgericht aber abgelehnten vereinfachten Verfahrens gefordert, dass die Freiheitsstrafe von fünf Jahren nicht überschritten wird.

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