BERNSparguthaben und andere Einlagen sind derzeit bei einem Konkurs der Bank nur bis 30 000 Franken geschützt. Diese Summe wird allgemein als ungenügend bezeichnet. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf stellte vergangene Woche denn auch eine Reform des Einlegerschutzes in Aussicht. Der St. Galler Professor Beat Bernet schlägt nun für den Einlegerschutz eine Versicherungslösung vor. Dabei legt der Einleger den abzusichernden Betrag selbst fest oder es wird eine staatliche Obergrenze festgelegt. «Das Modell ist einfach und transparent», so Beat Bernet. Es erlaube eine flexible Absicherung von Einlagen. cn/BZ
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