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Verurteilt wegen Sex mit einer Minderjährigen

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Auf der Internetseite www.célibataire.ch machte ein 40-jähriger Mann Bekanntschaft mit einer jungen Frau. Im August und September 2012 trafen sich die beiden fünf Mal an seinem Wohnort oder in seinem Auto und hatten Geschlechtsverkehr. Nun hat die Staatsanwaltschaft den Mann zu einer bedingten Strafe von 720 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt: Die junge Frau war zum Zeitpunkt der sexuellen Beziehung noch nicht 16 Jahre alt, der Mann wurde der sexuellen Handlungen mit Kindern schuldig gesprochen.

Nicht nach Alter gefragt

Der Mann habe zwar gedacht, die junge Frau sei älter als 16–eine Vermutung, welche das Erscheinungsbild der Frau unterstütze, so die Staatsanwältin Yvonne Gendre. Jedoch habe die Untersuchung gezeigt, dass die Frau ihr Alter nicht verschwiegen hätte, wenn sie danach gefragt worden wäre.

Bei der Festlegung des Strafmasses habe die Staatsanwaltschaft zudem berücksichtigt, dass die sexuellen Kontakte stets in gegenseitigem Einverständnis stattfanden und dass es manchmal sogar die junge Frau war, die ein Treffen vorschlug. Ebenfalls habe der Mann den Kontakt sofort abgebrochen, als er das Alter seiner Bekanntschaft erfahren habe.

Zweiter Mann verurteilt

Ähnlich erging es einem 35-Jährigen, der auf der Internetseite www.anibis.ch auf eine Annonce derselben jungen Frau stiess. Zwischen November 2012 und Februar 2013 gab es zwischen den beiden vier sexuelle Kontakte in seinem Auto. Auch dieser Mann wurde mittels Strafbefehl wegen sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt. Er erhält eine bedingte Strafe von 180 Tagessätzen à 90 Franken. rb

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