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Verurteilung nach Serie von Gewalttaten und Todesdrohungen gegen die Partnerin

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Ein Mann hat seine Lebensgefährtin mehrfach tätlich angegriffen und mit dem Tod bedroht. Zudem muss er sich wegen Verkehrs- und Betäubungsmitteldelikten verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat ihn nun verurteilt.

Ein Mann aus Marly hat seiner Lebenspartnerin mehrfach Morddrohungen gemacht, wie aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hervorgeht. Hierbei soll er ihr gesagt haben, dass er sie am liebsten packen und erwürgen würde. Sollte sie die Polizei einschalten und er ins Gefängnis müssen, werde er sich nach seiner Entlassung selbst erschiessen und sie mit in den Tod nehmen.

Die Partnerin gab bei der polizeilichen Vernehmung an, dass sie sich von ihrem Partner trennen wolle, aber grosse Angst vor seiner möglichen Reaktion habe und davor, wozu er fähig sei.

Mit Bürostuhl bedroht

Nach dem Polizeieinsatz im August 2022 wurde gegen den Mann eine einstweilige Verfügung zum Verlassen der gemeinsamen Wohnung mit seiner Partnerin erlassen. Gegen diese soll der Mann jedoch umgehend verstossen haben.

Zudem soll der Mann seine Partnerin mehrfach tätlich angegriffen haben. So soll er ihr laut Strafbefehl einmal gegen den Fuss getreten und sie bei einem anderen Vorfall zu Boden gestossen haben. Die Partnerin blieb bei den Angriffen jeweils unverletzt. Er bedrohte sie mit einem Bürostuhl, indem er vorgab, diesen auf sie zu werfen, sowie mit einer Schere, die er über ihren Kopf gehalten hatte.

Darüber hinaus soll der Mann seine Partnerin unter Druck gesetzt haben, bei der damals anstehenden Verhandlung vor der Staatsanwaltschaft im Februar 2023 nicht gegen ihn auszusagen und sich mehrfach bei ihm zu entschuldigen. Er soll ihr gesagt haben, dass er nicht wisse, was ihn sonst davon abhalte, sie zu zerstückeln. 

Autounfall unter Drogeneinfluss

Wenige Tage nach der Anhörung wurde der Mann in einen Autounfall verwickelt. Zwischen Marly und Hauterive verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug, das gegen einen Zaunpfahl prallte und erst 15 Meter weiter unterhalb einer Böschung zum Stillstand kam. Der Mann entfernte sich von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Sachschaden an Feld, Zaun und Bäumen zu kümmern.

Der Mann war hierbei mit einer für die Strassenverhältnisse überhöhten Geschwindigkeit unterwegs. Zudem wies er, als er von der Polizei an seinem Wohnort angetroffen wurde, Anzeichen eines kürzlichen Drogenkonsums auf. Ein vor Ort durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf Cannabis und Benzodiazepine. Toxikologische Untersuchungen im Freiburger Kantonsspital (HFR) ergaben, dass der Cannabiswirkstoff THC im Körper des Mannes vorhanden war. Die Konzentration lag aber unter dem gesetzlich festgelegten Grenzwert.

Der Mann hatte in Freiburg 36 Gramm Cannabis für 600 Franken von Unbekannten gekauft. Die erworbene Substanz konsumierte er in seiner Wohnung in Form von Joints.

Für diverse Vergehen verurteilt

Die Staatsanwaltschaft hat den Mann nun wegen der wiederholten Tätlichkeit, der Drohung, des Ungehorsams gegenüber einer behördlichen Verfügung, der Verletzung der Verkehrsregeln, der versuchten Behinderung der Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, der Verletzung der Pflichten bei einem Unfall sowie der Übertretung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel für schuldig befunden.

Sie verurteilt den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Franken. Ausserdem muss er eine Busse von 1500 Franken bezahlen. Die Verfahrenskosten werden dem Mann auferlegt. Die Tagessätze sowie die Busse können auch in Form von gemeinnütziger Arbeit geleistet werden.

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