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Verwaltungsgericht lehnt Pferdestall in der Landwirtschaftszone ab

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Autor: Christian Schmutz

FreiburgIm letzten Jahr wollte ein Mann aus dem Sense-Oberland seinen alten Pferdestall vergrössern. Er kaufte einen Fertigstall und stellte diesen auf seinem Grundstück auf, das sich in der Landwirtschaftszone befindet.

Er reichte ein Vorgesuch und schliesslich ein Baugesuch mit Ausnahmebewilligung für diesen Stall ein. Die Gemeinde und diverse Staatsstellen sahen keine Probleme. Das kantonale Bau- und Raumplanungsamt aber beurteilte das Begehren abschlägig, und so verweigerte auch der Oberamtmann des Sensebezirks die Bewilligung. Begründet wurde dies damit, dass eine Ausnahmebewilligung nicht mehr möglich sei, da der Mann auf derselben Parzelle bereits seine Garage und sein Ökonomiegebäude ausgebaut habe. Die maximale Erweiterung der Gebäudevolumen sei damit bereits überschritten.

Tierschutz erzwingt Neubau

Der Besitzer des Pferdestalls kritisierte, dass das Vorgesuch fast durchgängig positiv bewertet worden war, dass er aus Tierschutzgründen gezwungen sei, seinen alten Stall zu ersetzen, und dass dies nun durch den unnötigen Verwaltungsapparat verunmöglicht werde. So legte er beim Verwaltungsgericht Beschwerde gegen diesen Entscheid ein.

Maximum überschritten

Eine positive Einschätzung bei Vorgutachten sei nicht bindend, antwortete das Verwaltungsgericht in seinem gestern publizierten Urteil. Es stehe ausser Frage, dass es sich bei diesem Pferdestall um «Freizeitlandwirtschaft» handle, wo nicht das bäuerliche Erwerbseinkommen im Mittelpunkt stehe. Also sei für einen Bau ausserhalb der Bauzone höchstens eine Ausnahmebewilligung möglich. Eine solche gebe es beispielsweise, wenn der Zweck des Gebäudes einen Standort ausserhalb der Bauzone erfordere. In diesem Fall sei dies nicht der Fall, ausserdem seien keine Ausbaumöglichkeiten mehr da, weil in den Jahren 1998 und 2002 Erweiterungen von Garage und Ökonomiegebäude getätigt wurden.

Dass das Tierschutzgesetz den Mann zwingt, seinen Stall umzubauen, ist für das Verwaltungsgericht kein Grund für eine Annahme der Beschwerde. Das Raumplanungsgesetz bleibe in Kraft. Dann habe der Mann halt «den tierschutzrechtlichen Vorgaben dadurch Rechnung zu tragen, dass er entweder auf das Halten von Pferden verzichtet oder die bestehenden Ställe den heutigen Anforderungen anpasst», schrieb das Verwaltungsgericht.

Es forderte Oberamtmann Nicolas Bürgisser auf, zu entscheiden, ob der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden solle. Bürgisser sagte gegenüber den FN, er werde nächstens eine Ortsbesichtigung vornehmen und wohl eine Übergangsfrist festlegen. So ein Entscheid müsse auch verhältnismässig und vernünftig sein.

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