Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Via mögliche Geldwäsche auf den Missbrauch eines Covid-Kredits gestossen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Da ein Mann grössere Beträge transferierte, wurde die Freiburger Staatsanwaltschaft hellhörig. Es hat sich herausgestellt, dass er seinen Covid-Kredit missbraucht hat.

Im Januar hat die Meldestelle für Geldwäscherei die Staatsanwaltschaft wegen eines Verdachts auf Geldwäsche informiert, und zwar im Zusammenhang mit einem Covid-19-Kredit. 

Untersuchungen haben gezeigt, dass ein 28-jähriger Mann einen Covid-19-Kredit von 20‘000 Franken für seine Firma zugesprochen bekommen hatte. In der Folge wurde vom Firmenkonto ein Betrag von über 10‘000 Franken an eine französische Firma überwiesen. Zudem hob der Mann grössere Beträge am Bankomaten ab.

Falscher Umsatz zu Werbezwecken

Bei einer Befragung durch die Polizei sagte der Mann, seine Firma sei im August 2020 Konkurs gegangen. Doch verkaufe er weiterhin online Kosmetikprodukte aus China. Der Umsatz von zwei Jahren betrage 6000 Franken. Bei der Befragung gab er zu, dass der für den Covid-19-Kredit angegebene Umsatz von 200‘000 Franken nicht korrekt war. Diese Zahl solle nur Influencer dazu bewegen, seine Produkte zu promoten. 

Eine französische Firma habe den Kontakt zu Influencern hergestellt, und deshalb habe er dieser Firma 10‘000 Franken überwiesen. Auch gab der Mann zu, den Kredit für persönliche Ausgaben – wie eine Reise nach Paris – verwendet zu haben. Er habe die Bedingungen für einen Covid-19-Kredit nicht gelesen, sagte er der Polizei.

Schliesslich gestand der Mann, dass die Pandemie keinen finanziellen Einfluss auf seine Firma hatte und sein Unternehmen bereits vorher Schwierigkeiten gehabt hatte. Bei einer anderen Bank hat der Mann zudem um einen zweiten Covid-19-Kredit angefragt. Als er sagte, dass er bereits einen Kredit erhalten hatte, lehnte die Bank den Antrag ab.

Kein Betrüger

Ist er also ein Betrüger? Gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg nicht. Zwar wollte der Mann seine Bank mit falschen Angaben täuschen. Doch hätte die Bank mindestens das Privatkonto des Mannes überprüfen sollen. So wäre ersichtlich geworden, dass ein Umsatz von 200‘000 Franken «absolut nicht der Realität entsprach», schreibt die Staatsanwaltschaft.

Hat der Mann sich der Urkundenfälschung strafbar gemacht? Auch dies verneint die Staatsanwaltschaft. Denn die vom Antragsteller gemachten Angaben würden nicht als Urkunde gelten.

Kein Geldwäscher

Auch Geldwäsche hat der Mann nicht betrieben. Das Geld stamme nicht aus einem Verbrechen oder einer qualifizierten Steuerstraftat. Somit seien die objektiven Voraussetzungen des Straftatbestands nicht erfüllt, argumentiert die Staatsanwaltschaft.

Doch hat die Staatsanwaltschaft ihn wegen Zuwiderhandlung gegen das Bundesgesetz über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus verurteilt. Er habe wissentlich einen Umsatz angegeben, der nicht stimmt, und die Kreditmittel nicht direkt für seine Firma genutzt. Somit hat ihn die Staatsanwaltschaft zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Er trägt auch die Verfahrenskosten. Zudem muss er 20‘000 Franken an das Institut überweisen, das sich für sein Unternehmen verbürgt hat. 

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema