Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Video-Kameras auf Schulgelände

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Video-Kameras auf Schulgelände

Gemeindereglement als gesetzliche Basis erforderlich

Will eine Gemeinde ihre Schulhäuser mit Video-Kameras überwachen, so muss dies in einem Gemeindereglement vorgesehen werden. Marly ist mit der beschlossenen Anpassung des Polizeiregle- ments auf guten Wegen.

Von ARTHUR ZURKINDEN

«Es braucht eine formelle gesetzliche Basis», hielt Astrid Epinay, ehemalige Präsidentin der kantonalen Datenschutzkommission, am Mittwoch an einer Pressekonferenz fest. Ihrer Ansicht nach ist der Eingriff in die Privatsphäre, die durch eine Video-Überwachung ausgelöst wird, bedeutend. «Eine Kamera kann das Verhalten des Beobachteten verändern», gab sie zu bedenken.

Empfehlungen herausgegeben

Nach ihren Worten ist ein Reglement für die Gemeinden eine genügende formelle gesetzliche Grundlage, um Video-Kameras auf öffentlichen Anlagen aufzustellen. Wolle aber der Kanton Video-Überwachungen anordnen, so fehle zurzeit ein entsprechendes kantonales Gesetz, präzisierte Astrid Epinay.

Es sei aber wichtig, die Überwachung gut zu reglementieren. Deshalb hat die kantonale Aufsichtsbehörde für Datenschutz auch Empfehlungen herausgegeben, wie die Überwachung zu organisieren ist. Wie die Datenschutzbeauftragte Dominique Nouveau Stoffel ausführte, genügt es nicht, nur Kameras aufzustellen. «Es muss die Möglichkeit bestehen, sofort eingreifen zu können, wenn etwas passiert», hielt sie fest.

Wichtig sei auch, dass die Leute über die Überwachung informiert werden, dass bekannt ist, wie lange die Video-Aufzeichnungen aufbewahrt werden. «Dies ist wichtig für die Opfer. Wenn die Daten nur zwei bis drei Tage aufbewahrt werden, müssen sie rasch reagieren», sagte die Datenschutzbeauftrage.

Bilder erst nach einem
Verbrechen scharf stellen

Verboten sei es, bloss Attrappen aufzustellen. Dominique Nouveau sprach sich weiter für Kameras aus, deren Bilder nur verschwommen zu sehen sind. Müssen aber bei einem Verbrechen die Gesichter erkannt werden, so könne der Untersuchungsrichter anordnen, dass die aufgezeichneten Bilder in der üblichen Schärfe angeschaut werden können.

Zudem wies sie darauf hin, dass das Aufstellen von Überwachungskameras auf privatem Gelände unter die Kompetenz des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten falle.

Kirchenaustritte nicht veröffentlichen

Dominique Nouveau Stoffel kam ebenfalls auf andere aktuelle Fragen des Datenschutzes zu sprechen. So auf die Veröffentlichung von Kirchenaustritten. Nach ihren Worten dürfen die Pfarreien diese Austritte nicht veröffentlichen (Pfarrblatt usw.). «Die Leute müssen aus der Kirche austreten können, ohne das Risiko einzugehen, dass ihr Name publiziert wird. Dieser Entscheid fällt unter die Grundrechte und die Privatsphäre», betonte sie.

Liste der Inhaber des «Permis C»

Aktuell ist ebenfalls die Frage, ob eine politische Partei von der Gemeinde eine Liste der Ausländer mit einer C-Bewilligung verlangen darf. Die Parteien sind neu an einer solchen Liste interessiert, nachdem diese Kategorie von Ausländerinnen und Ausländern auf Gemeindeebene das Stimm- und Wahlrecht besitzt, sofern sie seit fünf Jahren im Kanton Wohnsitz haben. Gemäss des Datenschutzbeauftragten können die Parteien eine Liste der Stimmberechtigten anfordern, auf welcher ebenfalls die stimmberechtigten Ausländer figurieren, nicht aber eine Liste der Inhaber des Permis C. «Diese Liste deckt sich nicht mit der der stimmberechtigten Ausländer», fügte sie bei.

Die Datenschutzbeauftragte verneinte weiter die Frage einer Gemeinde, die die Liste der IV-Bezüger erhalten wollte, um sie auf der Grundlage des Gemeindereglementes von der Feuerwehrsteuer zu befreien. Bei diesen Auskünften handle es sich um besonders schützenswerte Personendaten. Zudem habe die Gemeinde die Möglichkeit zu informieren, dass IV-Bezüger keine Feuerwehrsteuer bezahlen müssen.

Rücktritt aus Protest

Astrid Epinay präsentierte den Jahresbericht der kantonalen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ein letztes Mal, da sie auf den 31. März 2005 als Präsidentin demissioniert hat. Sie reichte ihren Rücktritt ein, weil der Grosse Rat die Wiederwahl eines Kommissionsmitgliedes nicht bestätigen wollte. Das Kantonsparlament habe so entschieden, weil die betroffene Person dem Gemeinderat von Avry angehörte, jedoch nicht wegen seiner Kompetenzen. Für sie sei so die Unabhängigkeit der Kommission in Frage gestellt worden. Ihre Nachfolge hat Prof. Alexandra Rumo-Jungo angetreten.

Meistgelesen

Mehr zum Thema