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Vielen Ortsplanungen droht das Scheitern

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Seit Mittwoch ist es offiziell: Am 1. Mai tritt das neue Raumplanungsgesetz des Bundes in Kraft (siehe FN von gestern). Für die rund 100 Freiburger Gemeinden, die derzeit ihre Ortsplanung revidieren, ist das keine gute Nachricht. Wie Staatsrat Maurice Ropraz gestern auf Anfrage mitteilte, müssen sämtliche Ortsplanungen, die nicht vor dem 1. Mai genehmigt werden, ans neue Raumplanungsgesetz angepasst werden. Und dies dürfte für den Grossteil der betroffenen Gemeinden zutreffen.

Das Problem: Ab dem 1. Mai gilt ein Moratorium für neue Bauzonen. Es sind keine Neueinzonungen ohne Kompensation durch gleichwertige Auszonungen an einem anderen Ort mehr möglich, bis der Kanton seinen Richtplan ans neue Bundesgesetz angepasst hat. «Ich bin über die Konsequenzen daraus beunruhigt», schreibt Ropraz. «Denn das Moratorium könnte grosse Auswirkungen auf die Entwicklung des Kantons haben.»

Für die Gemeinden habe der Entscheid des Bundes weitreichende Konsequenzen: «Einzonungen, die wir vor dem 1. Mai noch akzeptiert hätten, müssen wir danach zurückweisen», so Ropraz. Zahlreiche Projekte müssten daher überarbeitet werden. «Wir haben keinen Spielraum.» Der Kanton werde sämtliche betroffenen Gemeinden vor dem 1. Mai über die genauen Auswirkungen des neuen Raumplanungsgesetzes auf ihre Ortsplanungen informieren, so Ropraz weiter.

Frust für viele Gemeinden

Zu konkreten Ortsplanungsrevisionen wie zum Beispiel Kerzers, wo das Scheitern der neuen Industriezonen inklusive des Vorzeigeprojekts der aktiven Bodenpolitik droht, will sich Ropraz nicht äussern. «Das werde ich zuerst mit den betroffenen Gemeinden besprechen.» Er hält aber nochmals klar fest, dass neue Bau- oder Industriezonen wegen des Moratoriums nur mit entsprechenden Rückzonungen möglich seien. Er sei sich bewusst, dass dies bei vielen Gemeinden für grossen Frust sorgen werde. «Das verstehe ich. Aber das Schweizer Volk hat dem Raumplanungsgesetz zugestimmt und wir müssen es umsetzen.»

Das kantonale Bau- und Raumplanungsamt und die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion hätten in den vergangenen Monaten alles versucht, um die laufenden Ortsplanungsrevisionen rasch zu behandeln und zu genehmigen. Aber Wunder seien nicht möglich. «Jetzt bleiben noch drei Wochen bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes und wir können in dieser Zeit unmöglich alle Ortsplanungsrevisionen genehmigen», so Ropraz.

Gemäss kantonaler Gesetzgebung hätten die Gemeinden bis Ende 2014 Zeit gehabt, um ihre Ortsplanungsrevisionen umzusetzen. Nicht zuletzt deshalb setzte sich der Staatsrat beim Bund dafür ein, dass das neue Bundesgesetz erst auf den 1. Januar 2015 in Kraft tritt. Er blieb damit aber erfolglos.

Die Kantone haben jetzt fünf Jahre Zeit, die kantonalen Richtpläne an die neuen Vorgaben des Bundes anzupassen. Bis es so weit ist, können keine neue Flächen eingezont werden, ohne dass sie durch Rückzonungen kompensiert werden. Der Staatsrat sei gewillt, die Revision des kantonalen Richtplans so rasch wie möglich über die Bühne zu bringen, so Ropraz.

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