Am Murtensee wurde bei mindestens zwei Lachmöwen das Vogelgrippe-Virus diagnostiziert. Spaziergängerinnen und Spaziergängern wird empfohlen, keine kranken oder toten Vögel zu berühren.
Wie in vielen anderen Schweizer Kantonen wurden auch im Kanton Freiburg Wildvögel entdeckt, die das Vogelgrippe-Virus in sich trugen. Konkret konnte das Virus hier bei zwei Tieren nachgewiesen werden. «Die aktuelle Entwicklung ruft zu höchster Wachsamkeit auf», wie der Kanton in einer Medienmitteilung schreibt. Die Infektionszunahme mit stark krankmachenden Vogelgrippe-Stämmen betrifft vor allem die Vogelwelt, das heisst, die Populationen von Lachmöwen, Weisskopfmöwen und Graureihern in der Schweiz. Diese Arten sind infolge der Zugbewegungen und der bevorstehenden Migration derzeit sehr aktiv. Die Fälle von Vogelgrippe-Infektionen bei Lachmöwen, die im Kanton Freiburg entdeckt wurden, belegen die derzeit intensive Aktivität des Virus in den Wildvogelpopulationen auf den Schweizer Seen.
Eine Übertragung des Vogelgrippen-Virus auf den Menschen ist selten. Spaziergängern wird jedoch empfohlen, wilde Vogelarten nicht zu berühren. Das Auffinden von toten oder kranken Wildvögeln innerhalb von 24 Stunden am selben Ort (ein Schwan, zwei oder mehr Wasser- oder Greifvögel, fünf oder mehr andere Wildvögel) muss unverzüglich dem Wildhüter des betreffenden Sektors gemeldet werden.
Massnahmen für Halter von Hausgeflügel werden verlängert
Um die Ausbreitung der Tierseuche in der Schweiz zu verhindern, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im November 2022 Massnahmen eingeführt. Diese Massnahmen für die Halter von Haus-, Nutz- und Hobbygeflügel werden nun bis Ende April 2023 verlängert.
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: www.fr.ch/de/ilfd/lsvw
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