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Volksmotion: Als unzulässig erklärt

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Volksmotion: Als unzulässig erklärt

D er Staatsrat hat die Volksmotion von William Aeby als unzulässig erklärt. Der Rechthaltner hatte im Dezember in einer Volksmotion mit 327 Unterschriften verlangt, das Spital Tafers in seiner heutigen Funktion und als Akutspital ohne Einschränkungen zu erhalten. Der Staatsrat hält fest, dass die Motion formal den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht, zu ungenau bzw. zu allgemein formuliert ist. Wäre die Motion als erheblich erklärt worden, hätte der Staatsrat ein neues Gesetz über die Organisation und den Auftrag des Spitals Tafers ausarbeiten müssen – losgelöst vom HFR Freiburg. Eine derart unflexible Lösung wäre aber gemäss Antwort vom Staatsrat weder in organisatorischer noch in finanzieller noch in qualitativer Hinsicht wünschenswert. im

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