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Von Eheverträgen und Erbgeschichten

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Eine wichtige Frage, die sich beim Lombardenregister stellt, ist, wer denn überhaupt zum Notar ging, der in der Stadt Freiburg sass. Zunächst waren es tatsächlich die Stadtbewohner, die am nächsten wohnten und die um die Existenz des Notars wussten. Aber nach und nach nahmen auch Leute vom Land seine Dienste in Anspruch, und zwar vor allem, wenn es um Ehe- und Erbsachen ging, die nicht selten in direktem Zusammenhang standen. Denn die Mitgift einer Frau war gewissermassen – so würden wir heute sagen – ein «Erbvorbezug». Deshalb mussten bei der Ausstattung einer Tochter mit einer Mitgift zugleich die Interessen der anderen Kinder gewahrt werden. So wurde anlässlich der Hochzeit des Schmieds Rüschi Schönis mit Aline, der Tochter des Schuhmachers Wilhelm Troger, vereinbart, dass Aline trotz einer Mitgift von 20 Pfund nach dem Tod ihres Vaters ebenso viel erben sollte wie ihre Geschwister. Dabei wurden ihrem Bruder Wilhelm aber die Waffen des Vaters sowie die Werkzeuge für seinen Beruf und schliesslich alle Schuhe und Stiefel vorbehalten, die er bereits angefertigt hatte.

Wer stirbt zuerst?

Dies ist der einzige wirkliche Heiratsvertrag, der sich im Lombardenregister findet. In der Regel bestätigte der Ehemann einfach, dass er von seiner Ehefrau oder ihrem Vater einen bestimmten Betrag als Mitgift erhalten hatte. Im gleichen Vertrag setzte der Ehemann seiner Frau eine «Gegengabe» (lat. dotalicium) aus, die in der Regel etwa die Hälfte der Mitgift ausmachte. Die beiden Summen dienten dazu, die Existenz der Frau zu sichern für den Fall, dass sie Witwe wurde, denn es gab noch keine Witwenrente und noch weniger eine AHV. Geregelt wurde aber auch der Fall, dass die Frau vor dem Mann starb. Das war gar nicht selten, denn die Geburten waren im Mittelalter alles andere als ungefährlich.

Nichtsdestoweniger wird der Fall, dass der Ehemann vor seiner Frau starb, in unseren Quellen als der «grössere Fall» (lat. major casus) bezeichnet, und der Fall, dass die Frau vor dem Mann starb, als der «kleinere Fall» (lat. minor casus). Die heutigen Rechtshistoriker streiten sich darüber, warum das so ist. Dabei erklären die männlichen Rechtshistoriker, dass der Tod des Mannes als «grösserer» Fall bezeichnet wurde, weil er häufiger vorkam, da die Männer doch in den Krieg ziehen mussten. Für uns Frauen ist diese Logik nur schwer nachvollziehbar, denn das Sterben im Kindbett kam sicher häufiger vor als das Sterben auf dem Schlachtfeld …

Eine religiöse Zeremonie?

Wie dem auch sei: Der Bedarf nach solchen «Sicherstellungen der Mitgift» scheint vorhanden gewesen zu sein, denn im Lombardenregister befinden sich nicht weniger als 38 Fälle (auf ein Total von 963 Einträgen). Davon entfallen etwa die Hälfte auf Bewohner des Umlandes, die sich wegen eines solchen Vertrags zum Notar nach Freiburg begaben. So Niklaus, Sohn des Perrod ou Molerat von Chénens, der am 12. Juni 1356 von seinem künftigen Schwiegervater, Heinrich Weibel von Schwarzenburg, eine Mitgift von 80 Gulden (eine sehr grosse Mitgift!) erhielt. Hier findet sich unter den Zeugen auch ein Priester, der Geistliche Wilhelm von Ependes, ein kleines Zeichen, dass der Sicherstellung der Mitgift eine religiöse Zeremonie vorausging oder folgte. Hier sind die Freiburger Notariatsregister extrem lakonisch; die nur wenig späteren Lausanner Notare sprechen immerhin von einer Ehe, die im Angesicht der Kirche vollzogen wurde (lat. matrimonium in facie sancte ecclesie solempnizatum). Es kam aber auch vor, dass die Sicherstellung der Mitgift erst erfolgte, wenn der Tod des Ehemanns kurz bevorstand und es galt, die Frau gegenüber den Ansprüchen der Erben abzusichern, so wahrscheinlich im Fall von Kunz Schorro von Fendringen, der am 14. Mai 1356 nicht nur die Mitgift seiner Frau Elsa sicherstellte, sondern ihr gleichzeitig einen Vormund gab, den sie immerhin, wenn er ihr nicht passte, gegen einen anderen austauschen konnte …

 Die notarielle Möglichkeit, die Mitgift sicherzustellen und die Erbschaft zu regeln, hat sicher zur Verbreitung des Notariats auf dem Land beigetragen. Dies bedeutet für den Historiker aber auch, dass er aus den Notariatsregistern, deren Überlieferung in Freiburg um 1350 mit dem Lombardenregister einsetzt, nicht nur vieles über die Zustände in der Stadt, sondern auch auf dem Land erfahren kann. Mit der Zeit und mit dem wachsenden Territorium der Stadt Freiburg liessen die Notare sich auch in den Landstädten nieder, um von dort aus das dortige Umland zu bedienen. Die Register, die sie hinterliessen, wurden in den Landvogteischlössern aufbewahrt und gelangten in der Regel erst im 19. Jahrhundert ins Staatsarchiv Freiburg: ein unermesslicher Quellenschatz, der noch bei weitem nicht ausgeschöpft ist.

Sommerserie

Geschichten aus dem Lombardenregister

Das Registrum Lombardorum oder Lombardenregister ist das älteste Notariatsregister, das im Staatsarchiv Freiburg aufbewahrt wird. Der Notar Peter Nonans führte es von 1356 bis 1359. Seinen Namen trägt es, weil ein Teil des Registers den Geldgeschäften der damals in Freiburg ansässigen lombardischen Bankiers gewidmet ist. Kathrin Utz Tremp und Lionel Dorthe vom Staatsarchiv haben eine Edition des Lombardenregisters erarbeitet, die im Herbst erscheinen wird. Im Vorfeld erzählen die Mediävisten in den FN im Rahmen einer Serie Geschichten aus dem Register, die Einblick in den damaligen Alltag in der Stadt Freiburg geben.cs

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