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Von muslimischen Begräbnissen und biologisch abbaubaren Urnen 

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Der Gemeinderat stellte an der Generalratssitzung das überarbeitete Reglement für den Friedhof in Marly vor. Der Sektor für andere Religionen und eine Gebühr führten zu einigen Diskussionen. Am Ende nahm der Generalrat einen in der Sitzung abgeänderten Entwurf an. 

Gleich zwei Sachen gaben an der Generalratssitzung in Marly zu reden. Denn am Mittwochabend wurde zum ersten Mal mit dem neuen, nicht ganz einwandfreien, elektronischen Abstimmungssystem abgestimmt – dies sorgte für Diskussionen. Beim zweiten heissen Gesprächsstoff ging es um das neue Friedhofreglement. Denn in diesem wird unter anderem erwähnt, dass ein neuer Sektor für andere Religionen geschaffen werden soll. 

Aber von vorne. Angehörige sollen die Asche ihrer Verstorbenen in Form von biologisch abbaubaren Urnen beisetzen können. In diesem Sinne hat der Gemeinderat einen neuen Sektor südlich der Kirche von Marly eingerichtet, in welchem nur diese Art von Urnen erlaubt sind. Ausserdem soll eine Gebühr von 500 Franken erhoben werden für Personen aus Gemeinden, die die interkommunale Vereinbarung zur Verwaltung des Friedhofs nicht unterzeichnet haben.

Ausgerechnet die Regelung dieser Gebühr sorgte bei den Generalräten, insbesondere bei Claude Bielmann (FDP), für Verwirrung. Denn in der Botschaft des Gemeinderats an den Generalrat wurde auch eine Gebühr erwähnt für Personen, die den unterzeichnenden Gemeinden der interkommunalen Vereinbarung angehören. Gemeinderat Maurice Horner (Die Mitte) gab Entwarnung:

Es handelt sich um eine Gebühr nur für Personen ausserhalb der unterzeichnenden Gemeinden. 

Damit es zu keinen Verwirrungen kommt, verlangte Bielmann (FDP), dies im neuen Reglement zu präzisieren. Der Syndic Christophe Maillard (Die Mitte) schlug vor, dies am Ende der betroffenen Artikel zu tun.

Keine Platzreservierungen

Zusätzlich sieht der Gemeinderat die Möglichkeit vor, einen Sektor für andere Religionen einzurichten. Es gilt der Grundsatz, dass der Gemeinderat die Einrichtung von Bereichen auf dem Friedhof für Bestattungen genehmigen kann, die von den vorgeschriebenen Bestattungsarten abweichen. Die Friedhofskommission hat sich bereits in der Botschaft an den Generalrat dagegen ausgesprochen. Auch andere Generalräte haben am Mittwochabend ihre Bedenken geäussert. Die Befürchtung war, dass der Gemeinderat Plätze auf dem Friedhof für andere Religionen reserviert, diese aber nicht genutzt werden und es schliesslich kein Platz mehr für Personen hat, die der christlichen Religion angehören. Der Gemeinderat beruhigte die Generalräte, dass dies nicht der Fall sein werde: «Da aber bereits heute Muslime auf unserem Friedhof begraben sind, wollen wir die Möglichkeit in Betracht ziehen, einen ganzen Sektor für andere Religionen zu schaffen.» 

Trotzdem sah Marcel Jacquier (SP) besonders bei der muslimischen Religion ein Problem: «Muslime werden am selben Tag beerdigt, an dem sie gestorben sind. Ist das dann auf unserem Friedhof überhaupt möglich?»  Gemeinderat Maurice Horner führte aus: «Wir respektieren die verschiedenen Religionen und versuchen, den Wünschen der Angehörigen so gut wie möglich Folge leisten zu können.» Eine Lösung würde sich also sicher anbieten. Jacquier (SP) zeigte sich skeptisch:

Muslime haben ein ganz anderes Begräbnis als wir, und wenn wir nichts für solche Fälle vorbereiten, ist das auch eine Art Diskriminierung.

Interkommunale Vereinbarung

Die neue Bestattungsmöglichkeit und der Sektor für andere Religionen erfordern eine reglementarische Grundlage, die die Verfahren und Rechnungsstellung ermöglicht. Nach einer Teilrevision des Friedhofreglements bemängelte das Amt für Gemeinden, dass mehrere Bestimmungen des derzeitigen Reglements nicht mehr mit der aktuellen Gesetzgebung übereinstimmen. Es wies besonders darauf hin, dass das aktuelle Reglement auch Vorschriften jenseits der kommunalen Rechtsprechung enthält. Der Gemeinderat hat deshalb eine Totalrevision des Friedhofreglements vorgenommen, dessen Entwurf er an der Generalratssitzung vorstellte. Die anderen Gemeinden, die den Friedhof nutzen, müssen eigene Reglemente ausarbeiten, die auf die Bestimmungen des Reglements der Gemeinde Marly verweisen.

Die Verwaltung des Friedhofs soll künftig in Form einer interkommunalen Vereinbarung geregelt sein. Konkret wird eine Vereinbarung zwischen den drei Gemeinden Villarsel-sur-Marly, Pierrafortscha und Marly unterzeichnet. 

Schlussendlich lehnten die Generalräte den Initialentwurf des Gemeinderats ab und nahmen den geänderten Entwurf des Reglements mit der Präzisierung der Gebühren mit einer grossen Mehrheit an. 

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