Freiburg Im Glanebezirk sollen Wildhüter und Kantonspolizei einen Schweizer gegen dessen Willen festgesetzt haben. Untersuchungsrichter Jean-Luc Mooser schenkte den Behördevertretern mehr Glauben und lehnte die Klage des gesundheitlich angeschlagenen Waadtländers ab. Fakt ist, dass zwei Wildhüter im Mai 2008 das «sehr langsam fahrende» Auto des Mannes angehalten haben. Als sie beim Fahrer eine Pistole bemerkten, riefen sie eine Polizeipatrouille hinzu. Dann soll sich der Angehaltene renitent verhalten und die Beamten beschimpft haben. Der avisierte Untersuchungsrichter wies die Patrouille an, zum Haus des Mannes zu fahren. Während dieser Zeit blieben zwei Wildhüter beim Betroffenen. Den Wunsch, nach Hause zu fahren, soll dieser dabei nie geäussert haben. Von Freiheitsberaubung könne daher keine Rede sein, kommt Jean-Luc Mooser zum Schluss. Eine Untersuchung wird nicht eröffnet. pj
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