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Vor den Augen der Polizei: Frau nimmt Kind auf Zebrastreifen den Vortritt

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Eine Polizistin zeigt Schulkindern, wie sie sicher über die Strasse kommen. Eine Autolenkerin, die dazwischenfunkte, ist nun zu einer Busse und einer Geldstrafe verurteilt worden.

Ausgerechnet in dem Moment, als die Kantonspolizei mit einer Schulklasse aus Châtel-St-Denis den sicheren Übergang über einen Zebrastreifen übte, hielt sich eine Autofahrerin nicht an die Verkehrsregeln. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat sie nun wegen schwerer Verletzung der Verkehrsregeln und wegen des Verstosses gegen die Strassenverkehrsordnung verurteilt.

Kind wollte über die Strasse

Die Frau war im vergangenen September mit ihrem Auto von einem Kreisel in Richtung Einkaufszentrum unterwegs. Dabei lenkte sie ihren Wagen mit mässiger Geschwindigkeit auf die Schülergruppe zu, die von der Polizei an einem Fussgängerstreifen eine Lektion in Verkehrserziehung bekam. Eines der Mädchen war gerade im Begriff, die Strasse zu überqueren, und tat, was ihm die Polizistin gezeigt hatte: Es blickte nach beiden Seiten.

Wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, hat die Autofahrerin trotz dieser Situation ihre Fahrt weder verlangsamt, noch machte sie Anstalten anzuhalten. Die Polizistin sagte später aus, dass die Frau, als sie auf ihrer Höhe war, sie und das Kind angeschaut hat und dann weitergefahren sei. Die Polizeibeamtin hat ihr darauf hin mit Handzeichen signalisiert, dass das Kind die Strasse überqueren möchte. Das blieb jedoch ohne Wirkung.

Keine Einsicht

Die 74-Jährige hielt aber ein paar Dutzend Meter weiter an und stellte ihr Auto mit eingeschaltetem Pannenlicht auf dem Trottoir ab. Sie ging auf die Gruppe zu und beschimpfte die Polizistin. Sie habe diese Handzeichen als sehr unanständig empfunden, sagte sie. Die Erklärungsversuche der Polizistin drangen bei der Fahrerin nicht durch und auch nicht der Hinweis, dass sie mit ihrem Verhalten gegen die Strassenverkehrsordnung verstossen habe.

Ein Dialog sei nicht möglich gewesen, heisst es im Strafbefehl. Mit den Worten «Du wirst von mir hören …!» ging die Frau schliesslich zu ihrem Auto zurück und fuhr weiter. Die Polizei hat sie später am Tag telefonisch kontaktiert, fand aber auch kein Gehör. Die Frau behauptete weiterhin, dass zum Zeitpunkt des Vorfalls kein Kind die Strasse überqueren wollte.

Busse und Strafe

Die Staatsanwaltschaft sah dies anders. Wegen Nichtgewährens des Vortritts an das Kind wurde die Frau zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 50 Franken verurteilt, dies mit einer Probezeit von zwei Jahren. Wegen Parkierens auf dem Trottoir, ohne genügend Abstand für Fussgänger zu lassen, erhielt die Frau eine Busse von 300 Franken. Zudem muss sie die Kosten für das Verfahren von 355 Franken bezahlen.

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